Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Sexualstrafrecht

Sexuelle Belästigung und Exhibitionismus, §§ 184i, 183 StGB: Strafe und Verteidigung

Wann wird eine Berührung zur Straftat und was gilt bei Exhibitionismus? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt §§ 184i und 183 StGB, die Folgen und die Verteidigung bei Aussage gegen Aussage.

Kurz gesagt

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) begeht, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und sie dadurch belästigt. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB) begeht, wer sich vor einer anderen Person entblößt und sie dadurch belästigt. Hier drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
  • Oft steht Aussage gegen Aussage. Bei einer Anzeige gilt: nichts zur Sache sagen, keine Kontaktaufnahme zur anzeigenden Person und früh einen Strafverteidiger einschalten.

Was ist sexuelle Belästigung und Exhibitionismus?

Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB setzt eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise voraus. Worte, Blicke oder Gesten allein genügen für diese Vorschrift nicht, können aber als Beleidigung strafbar sein. Auch die Gruppenbelästigung ist gesondert geregelt. Exhibitionistische Handlungen sind nach § 183 StGB strafbar, wenn jemand sich vor einer anderen Person entblößt und diese dadurch belästigen will. Die Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) betrifft sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit.

Typische Fälle

  • Berührung am Gesäß oder Oberkörper in Bahn, Club oder auf Feiern
  • Entblößen vor Personen in Park, Straße oder Nahverkehr
  • Sexuelle Handlungen an öffentlichen Orten
  • Nachrichten und Bilder im Internet, die zugleich andere Straftatbestände berühren

Entscheidende Fragen

  • Gab es eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise?
  • War sie erheblich und wurde die Person belästigt?
  • Gab es Zeugen, Videoaufnahmen oder Nachrichten?
  • Wie glaubhaft sind die Aussagen?

Verwandte Vorwürfe sind weitere Sexualstraftaten, Beleidigung und Bedrohung.

Welche Strafe droht?

2 JahreHöchststrafe bei sexueller Belästigung (§ 184i StGB): Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
1 JahrHöchststrafe bei exhibitionistischen Handlungen (§ 183 StGB): Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
5 JahreHöchststrafe bei Belästigung aus einer Personengruppe heraus (§ 184j StGB): Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Das Gericht berücksichtigt Art und Dauer der Handlung, den Anlass, Vorstrafen und das Verhalten nach der Tat. Eine Therapie kann sich positiv auswirken. Ob im Einzelfall eine Geldstrafe oder Bewährung in Betracht kommt, hängt vom Gesamtbild ab.

Welche weiteren Folgen drohen?

  1. Beruf und Arbeitsplatz: Ein Verfahren kann arbeitsrechtliche Folgen haben, besonders bei Berufen mit Kontakt zu Kindern oder Hilfsbedürftigen.
  2. Führungszeugnis: Bei Sexualdelikten kann ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis erscheinen (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis).
  3. Soziales Umfeld: Ein Verfahren belastet Familie, Ansehen und Freundeskreis. Wir behandeln den Fall diskret.
  4. Ausländerrecht: Bei Ausländern können aufenthaltsrechtliche Folgen drohen.
  5. Schadenersatz: Betroffene können Schmerzensgeld verlangen.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anlass: Die betroffene Person oder Zeugen erstatten Anzeige. Bei § 184i ist grundsätzlich ein Strafantrag nötig, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse.
  2. Ermittlungen: Die Polizei hört Zeugen, sichert Videoaufnahmen und wertet das Handy aus (siehe Handy beschlagnahmt).
  3. Vorladung: Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen (siehe Anhörungsbogen).
  4. Akteneinsicht: Ihr Verteidiger prüft die Akte, bevor Sie sich äußern (siehe Schweigerecht).
  5. Abschluss: Möglich sind Einstellung, Strafbefehl (siehe Strafbefehl) oder Anklage.

Wo setzt die Verteidigung an?

AnsatzWorauf es ankommt
GlaubhaftigkeitBei Aussage gegen Aussage werden Aussagekonstanz, Details und mögliche Belastungsmotive geprüft.
Sexuelle BestimmtheitNicht jede Berührung ist sexuell bestimmt. Zufälliges Berühren im Gedränge ist nicht strafbar.
ErheblichkeitBagatellhafte Berührungen erfüllen den Tatbestand in der Regel nicht.
VorsatzDer Vorwurf setzt Vorsatz voraus. Irrtum, Alkohol oder Missverständnisse können eine Rolle spielen.
BeweislageVideoaufnahmen, Zeugen und Nachrichten sind sorgfältig zu prüfen. Fehlen sie, kann ein Freispruch möglich sein.
StrafantragEin fehlender oder verspäteter Strafantrag kann das Verfahren beenden, sofern kein besonderes öffentliches Interesse besteht.
EinstellungJe nach Einzelfall kommen Einstellung, Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Therapieauflage in Betracht.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen sexuelle Belästigung oder Exhibitionismus vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache, auch nicht gegenüber Freunden, Vorgesetzten oder in Nachrichten.
  2. Keinen Kontakt zur anzeigenden Person aufnehmen und niemanden bitten, Einfluss zu nehmen.
  3. Nichts löschen, weder Nachrichten noch Fotos, Chats oder Unterlagen.
  4. Anhörungsbogen nicht ausfüllen, bevor ein Verteidiger die Akte kennt.
  5. Früh einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und behandeln Ihren Fall diskret.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Besonders bei Vorwürfen mit Aussage gegen Aussage ist die erste Reaktion oft entscheidend. Hintergründe zu weiteren Vorwürfen finden Sie unter Sexualstraftaten.

FAQ

Häufige Fragen zu sexueller Belästigung und Exhibitionismus

Wenn die Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgt und die andere Person dadurch belästigt wird. Zufällige oder unerhebliche Berührungen genügen nicht.

Nicht nach § 184i StGB, weil dort eine Berührung nötig ist. Sie können aber als Beleidigung strafbar sein.

Wenn jemand sich vor einer anderen Person entblößt und diese dadurch belästigen will. Das ist nach § 183 StGB strafbar.

Bei sexueller Belästigung bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei exhibitionistischen Handlungen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Die sexuelle Belästigung wird in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse.

Dann prüfen die Gerichte besonders sorgfältig, wie glaubhaft die Aussagen sind. Das ist ein zentraler Ansatz der Verteidigung.

Je nach Strafmaß und Art der Tat kann ein Eintrag im Führungszeugnis erscheinen, bei Sexualdelikten teils auch im erweiterten Führungszeugnis.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

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Wann Worte strafbar sind.

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Handy beschlagnahmt

Was Sie wissen müssen.

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