Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Straftaten gegen die staatliche Ordnung

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB

Festhalten am Geländer, Wegziehen des Arms, Sträuben bei der Kontrolle: Wann ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar, und was droht? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 113 StGB.

Kurz gesagt

  • Widerstand leistet, wer einem Amtsträger oder Soldaten bei einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet (§ 113 StGB).
  • Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im besonders schweren Fall sechs Monate bis fünf Jahre.
  • Reiner passiver Widerstand ist nicht strafbar. Auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist entscheidend. Bei Anzeige oder Vorladung gilt: nichts zur Sache sagen.

Wann liegt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor?

Strafbar ist aktive Gegenwehr, die sich gegen die Vornahme einer Diensthandlung richtet. Gewalt bedeutet eine körperlich wirkende Kraftentfaltung, zum Beispiel Wegschubsen, Festklammern mit Kraftaufwand oder Entgegenstemmen. Drohung mit Gewalt reicht ebenfalls. Passiver Widerstand ist kein Widerstand im Sinne des § 113 StGB, etwa sich wegtragen zu lassen, auf den Boden zu setzen oder sich nicht zu bewegen. Die Grenze ist im Einzelfall schwierig. Außerdem muss die Diensthandlung rechtmäßig sein, sonst entfällt die Strafbarkeit (§ 113 Abs. 3 StGB).

Typische Fälle

  • Sträuben und Wegziehen bei Festnahme oder Fesselung
  • Festhalten an Gegenständen bei Räumungen
  • Gerangel bei Personenkontrollen oder Blutentnahmen
  • Gegenwehr bei Demonstrationen oder Fußballspielen

Entscheidende Fragen

  • War die Maßnahme rechtmäßig?
  • War die Gegenwehr aktiv oder passiv?
  • Setzten Sie Gewalt ein oder haben Sie nur Ihren Körper zurückgezogen?
  • Gibt es Videos oder neutrale Zeugen?

Wie unterscheiden sich Widerstand und tätlicher Angriff?

Die beiden Vorschriften stehen nebeneinander, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und Strafrahmen.

AbgrenzungErklärung
WiderstandGewalt oder Drohung mit Gewalt gegen die Vollstreckung, § 113 StGB. Bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Tätlicher AngriffFeindselige körperliche Einwirkung auf den Beamten, § 114 StGB. Mindestens drei Monate Freiheitsstrafe (siehe Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte).
Passiver WiderstandNicht strafbar nach § 113 StGB. Es können aber andere Maßnahmen folgen, etwa ein Platzverweis.

Welche Strafe droht bei Widerstand?

3 JahreHöchststrafe im Grunddelikt: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 113 Abs. 1 StGB)
6 Monate bis 5 JahreBesonders schwerer Fall, zum Beispiel bei Mitführen einer Waffe oder Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung (§ 113 Abs. 2 StGB)
IrrtumWer die Maßnahme irrig für rechtswidrig hält, kann Milderung oder Absehen von Strafe erreichen (§ 113 Abs. 4 StGB)

Bei Ersttätern und geringem Gewicht endet das Verfahren oft mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung nach § 153a StPO. Eine Verurteilung kann ins Führungszeugnis kommen (siehe Führungszeugnis).

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anzeige: Die Beamten zeigen den Widerstand an. Es folgen Einsatzbericht, Zeugenvermerke und oft Videos.
  2. Anhörung oder Vorladung: Sie müssen als Beschuldigter nicht aussagen (siehe Vorladung als Beschuldigter und Anhörungsbogen).
  3. Erkennungsdienst: Die Polizei kann Fotos und Fingerabdrücke anordnen (siehe Erkennungsdienstliche Behandlung).
  4. Abschluss: Möglich sind Einstellung, Strafbefehl oder Anklage (siehe Strafbefehl erhalten).

Wo setzt die Verteidigung bei Widerstand an?

AnsatzWorauf es ankommt
RechtmäßigkeitWar die Diensthandlung formell und inhaltlich rechtmäßig? Fehlt das, entfällt die Strafbarkeit.
Passiver WiderstandEin bloßes Sich-Sträuben ohne Kraftentfaltung gegen die Beamten ist kein Widerstand.
GewaltHat die Handlung die Beamten tatsächlich in der Vollstreckung behindert? Das ist Beweisfrage.
IrrtumEin Irrtum über die Rechtmäßigkeit kann zu Milderung führen, wenn er nicht vermeidbar war.
BeweislageEinsatzberichte, Bodycam und Zeugen lassen sich auf Widersprüche prüfen.
EinstellungBei Ersttätern ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO häufig erreichbar.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Widerstand vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache, auch nicht auf der Wache. Ihre Personalien müssen Sie angeben.
  2. Eigene Verletzungen dokumentieren: Ein ärztliches Attest hilft bei Fragen zu Verhältnismäßigkeit und Notwehr.
  3. Zeugen und Videos sichern: Notieren Sie Namen von Zeugen und löschen Sie keine Aufnahmen.
  4. Früh einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war.

Verwandte Vorwürfe sind Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Landfriedensbruch.

FAQ

Häufige Fragen zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Nicht nach § 113 StGB. Wer sich nur wegtragen lässt oder sich hinsetzt, leistet keinen Widerstand mit Gewalt. Es können aber andere Maßnahmen folgen, etwa ein Platzverweis.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Im besonders schweren Fall sind es sechs Monate bis fünf Jahre (§ 113 StGB).

Wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist, ist der Widerstand nicht strafbar. Das müssen Sie später beweisen. Es ist riskant, sich vor Ort zu wehren.

Eine körperliche Kraftentfaltung gegen den Beamten, zum Beispiel Wegschubsen oder Festhalten. Bloßes Wegziehen kann im Einzelfall genügen.

Wenn die Beamten zuständig waren, die Form beachtet haben und ihre Befugnis zutraf. Das prüft das Gericht selbst.

Häufig. Beamte erstatten oft zusätzlich Anzeige wegen Körperverletzung oder Beleidigung.

Bei Ersttätern ist oft eine Geldstrafe möglich. Das hängt von Gewicht, Folgen und Vorstrafen ab.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

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Staatliche Ordnung

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Voraussetzungen und Strafe.

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Körperverletzung

Voraussetzungen, Strafe und Verteidigung.

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Ermittlungen

Erkennungsdienstliche Behandlung

Was darf die Polizei?

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