Wann wird ein Geschenk oder eine Einladung zur Straftat? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt die §§ 331 bis 335 StGB, die Folgen und die Verteidigung.
Kurz gesagt
Die Korruptionsdelikte schützen das Vertrauen in die Unabhängigkeit staatlichen Handelns. Sie betreffen Amtsträger, Richter, europäische Amtsträger und besonders Verpflichtete, also etwa Mitarbeiter privatisierter Aufgaben. Entscheidend ist eine Unrechtsvereinbarung: Ein Vorteil wird als Gegenleistung für eine Diensthandlung gefordert, versprochen oder angenommen. Bei der Bestechlichkeit und der Bestechung hat die Diensthandlung die Dienstpflichten verletzt oder soll sie verletzen. Bei der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung genügt ein Vorteil für die Dienstausübung allgemein. Ein Vorteil kann Geld, aber auch ein Geschenk, eine Einladung, ein Auftrag oder ein beruflicher Gefallen sein. Für Beschäftigte und Beauftragte in der Privatwirtschaft gelten die Vorschriften zur Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB).
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Häufig tritt der Vorwurf zusammen mit Untreue, Betrug, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung auf.
Bei einem minder schweren Fall sind mildere Strafrahmen vorgesehen. Die Höhe der Strafe hängt vom Wert des Vorteils, der Stellung des Täters und der Pflichtverletzung ab. Ob Bewährung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab (siehe Strafaussetzung zur Bewährung).
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Amtsträgereigenschaft | Nicht jeder, der für die öffentliche Hand arbeitet, ist Amtsträger. Die Stellung ist im Einzelfall zu klären. |
| Unrechtsvereinbarung | Es muss ein Zusammenhang zwischen Vorteil und Diensthandlung bestehen. Bloße Höflichkeit oder Wohlwollen reichen nicht. |
| Sozialadäquanz | Übliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert sind in der Regel nicht strafbar. Maßgeblich sind Wert, Anlass und Transparenz. |
| Genehmigung | Eine vorherige oder unverzüglich eingeholte Genehmigung der zuständigen Stelle kann die Strafbarkeit bei der Vorteilsannahme entfallen lassen. |
| Pflichtwidrigkeit | Bei Bestechlichkeit und Bestechung muss die Diensthandlung pflichtwidrig sein oder im Ermessen beeinflusst werden. |
| Vorsatz | Wer die Bedeutung des Vorteils nicht erkannt hat, handelt gegebenenfalls ohne Vorsatz. |
| Beweise | Überwachungsmaßnahmen, Durchsuchungen und Zeugenaussagen sind auf Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit zu prüfen. |
Ein Rechtsanwalt für Strafrecht in Bochum mit Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Beide Anwälte der Kanzlei sind Fachanwälte für Strafrecht. Hintergründe finden Sie unter Wirtschaftsstrafrecht.
Bei der Vorteilsannahme genügt ein Vorteil für die Dienstausübung. Bei der Bestechlichkeit muss die Diensthandlung pflichtwidrig sein oder die Pflichtwidrigkeit zugesagt werden. Die Strafrahmen sind unterschiedlich hoch.
Für Amtsträger Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen drohen höhere Strafen.
Übliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert sind in der Regel nicht strafbar. Maßgeblich sind der Wert, der Anlass und ob eine Genehmigung vorliegt. Die Grenzen legen oft Dienstanweisungen fest.
Beamte, Richter und Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, auch in privatrechtlicher Form. Die Einordnung ist oft streitig.
Ja, wer einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich wegen Bestechung oder Vorteilsgewährung strafbar. Auch gegen das Unternehmen kann eine Geldbuße festgesetzt werden.
Ja, die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) erfasst Angestellte und Beauftragte von Unternehmen. Es drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Er wird nach den Vorschriften zur Einziehung abgeschöpft, auch wenn keine Strafe verhängt wird.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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