Wann wird ein Unfall zur Straftat? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt §§ 229 und 222 StGB, die Folgen für Führerschein und Beruf und die Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung und Tötung.
Kurz gesagt
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Erfolg herbeiführt, den er hätte vorhersehen und vermeiden können. Vorsatz ist nicht nötig. Es kommt auf drei Punkte an: eine Sorgfaltspflichtverletzung, die Vorhersehbarkeit des Erfolgs und den Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Erfolg. Die bloße Tatsache, dass jemand verletzt wurde, genügt nicht.
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Verwandte Vorwürfe sind Körperverletzung, Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr.
In der Praxis enden viele Verfahren mit einer Geldstrafe. Je schwerer die Folgen und je größer die Pflichtverletzung, desto höher fällt die Strafe aus. Ob im Einzelfall eine Einstellung möglich ist, hängt vom Gesamtbild ab.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Sorgfaltspflicht | Es muss feststehen, welche Pflicht verletzt wurde. Im Straßenverkehr gilt der Vertrauensgrundsatz: Wer sich verkehrsgerecht verhält, darf grundsätzlich auf das richtige Verhalten anderer vertrauen. |
| Vorhersehbarkeit | Der Erfolg muss für den Täter erkennbar und vermeidbar gewesen sein. |
| Ursächlichkeit | Die Pflichtverletzung muss den Erfolg tatsächlich verursacht haben. Wäre der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei richtigem Verhalten eingetreten, entfällt die Strafbarkeit. |
| Mitverschulden | Verhält sich das Opfer selbst unvorsichtig, kann das die Bewertung und die Strafzumessung beeinflussen. |
| Gutachten | Sachverständigengutachten sollten sorgfältig geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. |
| Strafantrag | Bei der fahrlässigen Körperverletzung kann ein fehlender oder zurückgenommener Strafantrag das Verfahren beenden, sofern kein besonderes öffentliches Interesse besteht. |
| Einstellung | Je nach Einzelfall kommen eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO oder ein Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Auch Angehörige von Verletzten oder Getöteten können sich dem Verfahren anschließen (siehe Nebenklage). Hintergründe zu weiteren Tötungsdelikten finden Sie unter Totschlag.
Bei der fahrlässigen Körperverletzung wollte der Täter den Erfolg nicht herbeiführen, er hat nur die erforderliche Sorgfalt verletzt. Bei der vorsätzlichen Körperverletzung handelt er mit Wissen und Willen.
Wenn durch eine Sorgfaltspflichtverletzung der Tod eines Menschen verursacht wird und dieser Erfolg vorhersehbar und vermeidbar war.
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei fahrlässiger Tötung sind es bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.
Bei der fahrlässigen Körperverletzung grundsätzlich ja. Die Staatsanwaltschaft kann aber bei besonderem öffentlichen Interesse auch ohne Antrag verfolgen. Die fahrlässige Tötung wird von Amts wegen verfolgt.
Bei einem Verkehrsunfall ist ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich, besonders bei Alkohol oder groben Verstößen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt zivilrechtliche Ansprüche meist, kann bei grober Fahrlässigkeit aber Regress nehmen. Das Strafverfahren ist davon getrennt.
Sie müssen am Unfallort bleiben, sich ausweisen und Hilfe leisten. Ein Entfernen ist strafbar (siehe Unfallflucht). Zur Sache müssen Sie nichts sagen.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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Wenn Sie in Bochum einen Strafverteidiger suchen: Je früher Sie sich melden, desto mehr Spielraum bleibt für die Verteidigung. Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht, und wir verteidigen auch außerhalb von Bochum. Wir verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung, prüfen Gutachten und Unfallhergang und begleiten Sie bei Vorladung und Verhandlung. Mehr zu unserer Arbeit finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Mandanten vertreten wir auch in Dortmund, Essen und im übrigen Ruhrgebiet.
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