Wenn aus einer Auseinandersetzung schwere Folgen entstehen, drohen hohe Mindeststrafen. Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt §§ 225, 226 und 227 StGB und zeigt, wo die Verteidigung ansetzt.
Kurz gesagt
Beide Vorschriften bauen auf einer Körperverletzung auf. Bei der schweren Körperverletzung kommt es auf die Folgen an: Verlust eines wichtigen Sinnes oder Körperglieds, dauerhafte Entstellung, Lähmung, Siechtum oder geistige Krankheit. Bei der Körperverletzung mit Todesfolge muss der Tod durch die Körperverletzung selbst eingetreten sein, und die Beschuldigten müssen den Tod zumindest fahrlässig herbeigeführt haben. Wer einen Menschen vorsätzlich töten wollte, wird nach den Tötungsdelikten beurteilt. Die Misshandlung von Schutzbefohlenen betrifft das Quälen oder rohe Misshandeln von Kindern, Jugendlichen, Pflegebedürftigen oder Wehrlosen, die der eigenen Fürsorge oder Obhut unterstehen.
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Je nach Fall kommen daneben gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt wie Totschlag in Betracht.
Die Taten sind Verbrechen oder besonders schwere Vergehen, eine Einstellung gegen Auflage kommt deshalb in der Regel nicht in Betracht. Eine Bewährung ist nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich (siehe Strafaussetzung zur Bewährung). Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, wird im Einzelfall geprüft.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Kausalität | Die schwere Folge muss durch die Körperverletzung verursacht worden sein. Vorerkrankungen oder fehlerhafte Behandlung können den Zusammenhang beeinflussen. |
| Vorhersehbarkeit | Bei der Todesfolge muss der Tod zumindest fahrlässig herbeigeführt worden sein. Die Umstände sind genau zu prüfen. |
| Notwehr | Notwehr oder Nothilfe kann die Tat rechtfertigen oder den Strafrahmen mildern. |
| Schwere Folge | Ob die Folge dauerhaft und erheblich ist, ist häufig Gegenstand von Gutachten. |
| Täterschaft | Bei Gruppengeschehen ist der Beitrag der einzelnen Personen zu klären. |
| Schuldfähigkeit | Alkohol, Drogen oder Affekt können die Schuldfähigkeit beeinflussen. |
| Strafmaß | Ein minder schwerer Fall, Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich können den Strafrahmen verschieben. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Bei schwerwiegenden Folgen entscheidet die frühe Weichenstellung über Haft, Strafrahmen und Ausgang des Verfahrens. Hintergründe zu weiteren Vorwürfen finden Sie unter Körperverletzung.
Bei der gefährlichen Körperverletzung kommt es auf die Begehungsweise an, etwa Waffe oder gemeinschaftliche Tat. Bei der schweren Körperverletzung zählt die dauerhafte schwere Folge.
Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Bei Absicht oder Wissentlichkeit mindestens drei Jahre. In minder schweren Fällen gelten mildere Strafrahmen.
Eine Körperverletzung, die den Tod eines Menschen verursacht, wenn der Tod zumindest fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Mindeststrafe beträgt drei Jahre.
Nur, wenn ein Tötungsvorsatz vorlag. Die Abgrenzung zum Totschlag ist eine häufige Streitfrage und für das Strafmaß entscheidend.
Das Quälen oder rohe Misshandeln von Personen, die der Fürsorge, Obhut oder dem Hausstand der beschuldigten Person angehören, etwa Kinder oder Pflegebedürftige.
Nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Bei den hohen Mindeststrafen kommt sie daher nur ausnahmsweise in Betracht.
Notwehr kann die Tat rechtfertigen. Ob die Abwehr erforderlich war, wird im Einzelfall geprüft. Äußern Sie sich erst nach Beratung.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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