Wann wird aus einem Raub ein schwerer Raub? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 250 StGB, die hohen Mindeststrafen und die Verteidigung bei Waffe, Bande und Scheinwaffe.
Kurz gesagt
Der einfache Raub (§ 249 StGB) ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt oder Drohung in Zueignungsabsicht. Zum schweren Raub wird die Tat, wenn Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führen, ein sonstiges Werkzeug oder Mittel, um den Widerstand des Opfers durch Gewalt oder Drohung zu verhindern oder zu überwinden (dazu gehört auch eine Scheinwaffe), als Mitglied einer Bande handeln oder das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringen. Strenger ist der Absatz 2: Dort geht es um die Verwendung einer Waffe, um Taten als Bandenmitglied mit Waffe, um schwere körperliche Misshandlung oder um die Gefahr des Todes.
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Verwandt sind Raub, Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl.
Bei besonders schweren Folgen kann der Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) vorliegen, mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mindestens zehn Jahren. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden gelten Besonderheiten (siehe Jugendstrafrecht). Eine Bewährung ist nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Identifizierung | Wiedererkennung, Videoaufnahmen und Wahllichtbildvorlagen sind fehleranfällig. Die Art der Identifizierung wird geprüft. |
| Waffe oder Werkzeug | Ob ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wurde und ob der Täter es verwendet hat, ist oft streitig. Das entscheidet über den Strafrahmen. |
| Scheinwaffe | Eine Scheinwaffe kann den Vorwurf des schweren Raubs begründen, je nach Gegenstand und Einsatz aber auch nur den einfachen Raub. |
| Abgrenzung | Nicht jede Gewalt beim Diebstahl ist ein Raub. Auch die Zueignungsabsicht ist zu prüfen. |
| Beteiligung | Bei Gruppentaten kommt es auf den Tatbeitrag und die Verabredung an. |
| Schuldfähigkeit | Alkohol, Drogen und Notlagen können die Schuldfähigkeit mindern und zu einem minder schweren Fall führen. |
| Strafmaß | Ein minder schwerer Fall, Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich können den Strafrahmen deutlich verschieben. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Bei hohen Mindeststrafen kann die frühe Verteidigung entscheiden, ob ein schwerer Raub oder nur ein einfacher Raub angeklagt wird. Hintergründe zu weiteren Vorwürfen finden Sie unter Raub.
Wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wird, ein Mittel zur Überwindung von Widerstand bereitgehalten wird, die Tat in einer Bande geschieht oder das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gerät.
Mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe, bei Verwendung einer Waffe oder Lebensgefahr mindestens fünf Jahre. In minder schweren Fällen gelten mildere Rahmen.
Eine Scheinwaffe kann ein sonstiges Mittel zur Überwindung von Widerstand sein und den Vorwurf des schweren Raubs begründen. Das hängt vom Einzelfall ab.
Nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Bei den hohen Mindeststrafen ist sie daher nur in minder schweren Fällen denkbar.
Schon das Mitführen kann reichen. Entscheidend sind Zeitpunkt, Gelegenheit zum Einsatz und Verwendungsabsicht. Das wird in der Verteidigung genau geprüft.
Ein Fall, der sich durch besondere Umstände vom Regelfall abhebt, etwa durch geringe Gewalt, Wiedergutmachung oder besondere Lebensumstände. Er führt zu einem milderen Strafrahmen.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann Jugendstrafrecht gelten. Die Folgen unterscheiden sich deutlich.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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