Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Vermögensdelikte mit Gewalt

Schwerer Raub, § 250 StGB: Strafe und Verteidigung

Wann wird aus einem Raub ein schwerer Raub? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 250 StGB, die hohen Mindeststrafen und die Verteidigung bei Waffe, Bande und Scheinwaffe.

Kurz gesagt

  • Schwerer Raub (§ 250 StGB) liegt vor, wenn bei einem Raub eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wird oder eine besonders schwere Folge droht. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, bei Verwendung der Waffe oder Lebensgefahr mindestens fünf Jahre.
  • Schon das Mitführen eines Messers oder einer Scheinwaffe kann den Vorwurf des schweren Raubs begründen. Die Tat ist ein Verbrechen.
  • Bei einer Festnahme oder Vorladung gilt: nichts zur Sache sagen und sofort einen Strafverteidiger einschalten.

Was ist schwerer Raub?

Der einfache Raub (§ 249 StGB) ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt oder Drohung in Zueignungsabsicht. Zum schweren Raub wird die Tat, wenn Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führen, ein sonstiges Werkzeug oder Mittel, um den Widerstand des Opfers durch Gewalt oder Drohung zu verhindern oder zu überwinden (dazu gehört auch eine Scheinwaffe), als Mitglied einer Bande handeln oder das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringen. Strenger ist der Absatz 2: Dort geht es um die Verwendung einer Waffe, um Taten als Bandenmitglied mit Waffe, um schwere körperliche Misshandlung oder um die Gefahr des Todes.

Typische Fälle

  • Überfall auf Geschäft, Tankstelle oder Passanten mit Messer
  • Raub unter Vortäuschen einer Waffe, etwa mit Spielzeugpistole
  • Raub durch mehrere Personen als Bande
  • Handtaschenraub mit schwerer Verletzung

Entscheidende Fragen

  • Wurde tatsächlich Gewalt oder Drohung eingesetzt?
  • Gab es eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug und wurde es mitgeführt oder verwendet?
  • Wer hat gehandelt und wie gesichert ist die Identifizierung?
  • Waren die Beschuldigten alkoholisiert, süchtig oder in einer Notlage?

Verwandt sind Raub, Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl.

Welche Strafe droht?

3 JahreMindeststrafe beim schweren Raub nach § 250 Absatz 1 StGB, etwa beim Mitführen einer Waffe; das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre
5 JahreMindeststrafe nach § 250 Absatz 2 StGB, etwa bei Verwendung einer Waffe, schwerer Misshandlung oder Lebensgefahr
1 JahrMindeststrafe in minder schweren Fällen des Absatzes 1 (dann bis zu zehn Jahre); in minder schweren Fällen des Absatzes 2 mindestens drei Jahre

Bei besonders schweren Folgen kann der Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) vorliegen, mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mindestens zehn Jahren. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden gelten Besonderheiten (siehe Jugendstrafrecht). Eine Bewährung ist nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich.

Welche weiteren Folgen drohen?

  1. Untersuchungshaft: Wegen der hohen Strafandrohung ist ein Haftbefehl häufig (siehe Untersuchungshaft).
  2. Schadenersatz: Die Opfer können Ersatz und Schmerzensgeld verlangen.
  3. Beruf und Zukunft: Eine Verurteilung kann Ausbildung, Anstellung und Aufenthaltsrecht gefährden.
  4. Eintrag: Die Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis).
  5. Ausländerrecht: Bei Ausländern können Ausweisung und Aufenthaltsverbot drohen.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anlass: Das Opfer oder Zeugen erstatten Anzeige. Die Polizei sichert Spuren und Videoaufnahmen.
  2. Ermittlungen: Es folgen Zeugenvernehmungen, Wahllichtbildvorlagen und gegebenenfalls Festnahmen.
  3. Vorladung: Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen (siehe Anhörungsbogen).
  4. Verteidigung: Ihr Verteidiger beantragt Akteneinsicht und prüft die Beweise (siehe Schweigerecht).
  5. Verhandlung: Das Verfahren endet in der Regel mit Anklage und Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Schöffengericht.

Wo setzt die Verteidigung an?

AnsatzWorauf es ankommt
IdentifizierungWiedererkennung, Videoaufnahmen und Wahllichtbildvorlagen sind fehleranfällig. Die Art der Identifizierung wird geprüft.
Waffe oder WerkzeugOb ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wurde und ob der Täter es verwendet hat, ist oft streitig. Das entscheidet über den Strafrahmen.
ScheinwaffeEine Scheinwaffe kann den Vorwurf des schweren Raubs begründen, je nach Gegenstand und Einsatz aber auch nur den einfachen Raub.
AbgrenzungNicht jede Gewalt beim Diebstahl ist ein Raub. Auch die Zueignungsabsicht ist zu prüfen.
BeteiligungBei Gruppentaten kommt es auf den Tatbeitrag und die Verabredung an.
SchuldfähigkeitAlkohol, Drogen und Notlagen können die Schuldfähigkeit mindern und zu einem minder schweren Fall führen.
StrafmaßEin minder schwerer Fall, Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich können den Strafrahmen deutlich verschieben.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen schwerer Raub vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache, auch nicht gegenüber Mitgefangenen, Freunden oder in Nachrichten.
  2. Keinen Kontakt zu Opfern oder Zeugen aufnehmen und niemanden beeinflussen.
  3. Nichts löschen, weder Nachrichten noch Fotos, Videos oder Standortdaten.
  4. Anhörungsbogen nicht ausfüllen, bevor ein Verteidiger die Akte kennt.
  5. Früh einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Identifizierung, Tatwerkzeug und Strafrahmen.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Bei hohen Mindeststrafen kann die frühe Verteidigung entscheiden, ob ein schwerer Raub oder nur ein einfacher Raub angeklagt wird. Hintergründe zu weiteren Vorwürfen finden Sie unter Raub.

FAQ

Häufige Fragen zum schweren Raub

Wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wird, ein Mittel zur Überwindung von Widerstand bereitgehalten wird, die Tat in einer Bande geschieht oder das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gerät.

Mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe, bei Verwendung einer Waffe oder Lebensgefahr mindestens fünf Jahre. In minder schweren Fällen gelten mildere Rahmen.

Eine Scheinwaffe kann ein sonstiges Mittel zur Überwindung von Widerstand sein und den Vorwurf des schweren Raubs begründen. Das hängt vom Einzelfall ab.

Nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Bei den hohen Mindeststrafen ist sie daher nur in minder schweren Fällen denkbar.

Schon das Mitführen kann reichen. Entscheidend sind Zeitpunkt, Gelegenheit zum Einsatz und Verwendungsabsicht. Das wird in der Verteidigung genau geprüft.

Ein Fall, der sich durch besondere Umstände vom Regelfall abhebt, etwa durch geringe Gewalt, Wiedergutmachung oder besondere Lebensumstände. Er führt zu einem milderen Strafrahmen.

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann Jugendstrafrecht gelten. Die Folgen unterscheiden sich deutlich.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

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Raub

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Voraussetzungen und Verteidigung.

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Erpressung

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Wann Drohungen strafbar sind.

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Untersuchungshaft

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Voraussetzungen, Dauer und Rechte.

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Ihr Strafverteidiger in Bochum bei schwerem Raub

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