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Künstliche Intelligenz in der Strafjustiz: Einsatz, KI-Verordnung und Rechte Beschuldigter

Wo wird KI in der Strafjustiz eingesetzt, was erlaubt die KI-Verordnung und welche Rechte haben Beschuldigte? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt es.

Kurz gesagt

  • Künstliche Intelligenz wird in Ermittlungen, bei der Auswertung großer Datenmengen und in der Justiz eingesetzt. Über Schuld und Strafe entscheidet in Deutschland aber der Richter, nicht ein Programm.
  • Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) verbietet bestimmte Anwendungen in der Strafverfolgung, etwa die Vorhersage von Straftaten einzelner Personen allein anhand von Profilen, und stellt andere unter strenge Anforderungen.
  • Für Beschuldigte gilt: Ein Treffer eines Algorithmus ist ein Hinweis, kein Beweis. KI-gestützte Beweise können auf Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Verwertbarkeit überprüft werden.

Wo Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung eingesetzt wird

KI ist kein einzelnes Werkzeug, sondern ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Verfahren. In Strafverfahren begegnen Beschuldigten vor allem diese Anwendungen:

EinsatzfeldWorum geht es?
Auswertung großer DatenmengenChats, Bilder, Videos und Finanzdaten werden mit Software sortiert und durchsucht. Das spielt bei Verfahren zu Betäubungsmitteln, Kinderpornographie oder Betrug eine wichtige Rolle (siehe EncroChat-Daten als Beweis).
Automatisierte DatenanalysePolizeibehörden verknüpfen Datenbestände, um Beziehungen und Muster zu erkennen. Das Bundesverfassungsgericht hat Vorschriften in Hessen und Hamburg dazu für verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), weil sie zu weit und zu unbestimmt waren.
Gesichtserkennung und BiometrieAbgleich von Bildern mit Datenbanken. Eine Echtzeit-Erkennung im öffentlichen Raum ist nur in sehr engen Grenzen möglich.
Vorhersage und RisikobewertungProgramme sollen Kriminalitätsschwerpunkte oder Rückfallrisiken vorhersagen.
Deepfakes und KI-InhalteSie sind einerseits Tatmittel, andererseits eine Herausforderung für Beweise (siehe Deepfakes und Strafrecht).
Unterstützung der JustizRecherche, Textanalyse und Aktenauswertung.

Was die KI-Verordnung für Strafverfolgung und Justiz regelt

Die KI-Verordnung ist nach Risiko abgestuft. Für Strafverfolgung und Justiz sind diese Teile besonders wichtig:

RegelungInhalt
Verbotene Praktiken (Art. 5)Verboten ist zum Beispiel die Bewertung einzelner Personen allein auf der Grundlage von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen, um vorherzusagen, ob sie eine Straftat begehen. Ebenso verboten ist das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Datenbanken.
Biometrische Echtzeit-IdentifizierungZu Strafverfolgungszwecken in öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich verboten. Zulässig nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen, etwa bei der Suche nach Entführungsopfern oder zur Abwehr einer konkreten Terrorgefahr, in der Regel mit vorheriger Genehmigung.
Hochrisiko-Systeme (Anhang III)KI zur Bewertung der Zuverlässigkeit von Beweisen und KI, die Gerichte bei der Ermittlung und Auslegung von Tatsachen und Recht unterstützt, gelten als Hochrisiko-Systeme. Es gelten Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität, Protokollierung, menschlicher Aufsicht und Transparenz. Für diese Pflichten gilt eine verlängerte Übergangsfrist.
Transparenzpflichten (Art. 50)Sie betreffen unter anderem die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte wie Deepfakes.
Zusätzliche VerboteErgänzt wurden Verbote für KI-Systeme zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Die Übergangsfristen der KI-Verordnung wurden durch eine Änderungsverordnung angepasst. Welche Pflichten für ein konkretes System bereits gelten, hängt vom Einzelfall ab. Das sollten Sie im Verfahren prüfen lassen.

Grenzen im deutschen Recht

Unabhängig von der KI-Verordnung setzt das deutsche Recht dem Einsatz von KI enge Grenzen:

Art. 92, 97, 101 GGÜber Schuld und Strafe entscheidet ein Richter. Er würdigt die Beweise nach seiner freien Überzeugung (§ 261 StPO) und darf diese Aufgabe nicht an ein Programm abgeben.
§ 54 BDSGEntscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und nachteilige Rechtsfolgen haben, sind im Bereich der Polizei und Justiz nur in engen Grenzen zulässig.
Informationelle SelbstbestimmungEingriffe brauchen eine gesetzliche Grundlage, die Zweck und Umfang klar bestimmt, wie das Bundesverfassungsgericht betont hat.
Fair Trial, rechtliches GehörBeschuldigte müssen Beweise nachvollziehen und angreifen können. Ein undurchsichtiger Algorithmus verträgt sich damit schlecht.

Chancen und Risiken von KI in der Strafjustiz

KI kann Verfahren beschleunigen, große Datenmengen erschließbar machen und Hinweise liefern, die Menschen übersehen. Auch die Verteidigung kann profitieren, etwa bei der Durchsicht umfangreicher Akten. Dem stehen erhebliche Risiken gegenüber:

Chancen

  • Schnellere Verfahren durch automatisierte Vorsortierung
  • Große Datenmengen werden überhaupt auswertbar
  • Hinweise, die Menschen übersehen würden
  • Unterstützung der Verteidigung bei umfangreichen Akten

Risiken

  • Intransparenz: Die Funktionsweise ist oft nicht nachvollziehbar, auch wegen Geschäftsgeheimnissen der Hersteller.
  • Verzerrung (Bias): Systeme übernehmen Vorurteile aus Trainingsdaten.
  • Fehlerquote: Falsche Treffer können zu falschen Verdächtigungen führen.
  • Datenschutz und Haftung: Große Datenmengen sind ein erheblicher Eingriff, und bei Fehlern ist oft unklar, wer haftet.

Was bedeutet das für Beschuldigte?

Wenn Ermittler sich auf KI-gestützte Auswertungen oder technische Treffer stützen, können Sie als Beschuldigter und Ihr Verteidiger an mehreren Stellen ansetzen:

  1. Akteneinsicht auch in die Auswertung: Die Verteidigung kann verlangen, dass Rohdaten, Suchparameter und der Ablauf der Auswertung offengelegt werden, soweit sie für das Verfahren relevant sind.
  2. Verwertbarkeit prüfen: Wurde die Maßnahme rechtmäßig angeordnet? Gab es eine gesetzliche Grundlage? Ein Verstoß kann ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen.
  3. Treffer hinterfragen: Ein Algorithmus-Treffer ist ein Hinweis, kein Beweis. Er ersetzt weder die Beweiswürdigung noch eine eigenständige Überprüfung.
  4. Daten und Geräte: Bei Beschlagnahmen werden Geräte häufig automatisiert ausgewertet (siehe Handy beschlagnahmt: Was tun? und Handy entsperren: Darf die Polizei Finger oder Gesicht erzwingen?).
  5. Keine Angaben zur Sache: Auch bei scheinbar erdrückenden technischen Treffern gilt das Schweigerecht (siehe Das Schweigerecht des Beschuldigten).

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, kann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, die Zuverlässigkeit des Verfahrens und die Verwertbarkeit der Ergebnisse überprüfen. Das gehört in die Hände eines Verteidigers.

FAQ

Häufige Fragen zu Künstlicher Intelligenz in der Strafjustiz

Nein. Über Schuld und Strafe entscheiden Richter. KI darf allenfalls unterstützen, ersetzt aber nicht die richterliche Würdigung.

Nur in engen Grenzen. Die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum ist nach der KI-Verordnung grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig.

Sie gilt stufenweise. Die Verbote und die Transparenzpflichten sind anwendbar. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gilt eine verlängerte Übergangsfrist, die durch eine Änderungsverordnung festgelegt wurde.

Ja. Sie können die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, die Zuverlässigkeit des Verfahrens und die Verwertbarkeit überprüfen lassen. Das gehört in die Hände eines Verteidigers.

Täuschend echte, KI-erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen. Je nach Inhalt kommen unterschiedliche Straftatbestände in Betracht, siehe unseren Beitrag zu Deepfakes.

Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt und hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wer das System einsetzt und wer es entwickelt hat.

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Digitale Straftaten

Deepfakes und Strafrecht

Wann KI-erzeugte Inhalte strafbar sind.

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Ermittlungen

Handy beschlagnahmt

Was Sie bei der Sicherstellung tun sollten.

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Beweise

EncroChat-Daten

Wann die Daten verwertbar sind.

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