Wann wird ein Kontaktverbot zum Strafverfahren? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 4 GewSchG, die Folgen und die Verteidigung.
Kurz gesagt
Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es dem Familiengericht, Schutzanordnungen zu erlassen, etwa ein Verbot, sich der Wohnung oder der Person zu nähern, Kontakt aufzunehmen oder bestimmte Orte aufzusuchen. Wer einer solchen vollstreckbaren Anordnung vorsätzlich zuwiderhandelt, macht sich strafbar. Auch ein gerichtlich bestätigter Vergleich über ein solches Verbot reicht aus. Entscheidend ist, dass die Anordnung wirksam, vollstreckbar und bekannt war. Ein Verstoß kann schon in einer Nachricht, einem Anruf oder einem Auftauchen vor der Wohnung liegen. Daneben bleibt die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften unberührt, etwa wegen Nachstellung oder Bedrohung.
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Häufig steht der Vorwurf neben Körperverletzung, Nötigung oder Bedrohung.
Die Höhe der Strafe hängt von Art und Häufigkeit der Verstöße, vom Vorleben und von der Gefahr für die geschützte Person ab. Eine Bewährung kommt je nach Fall in Betracht (siehe Strafaussetzung zur Bewährung). Daneben kann das Familiengericht Ordnungsmittel festsetzen.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anordnung | Die Anordnung muss wirksam und vollstreckbar sein. Zustellung, Bestimmtheit und Inhalt sind zu prüfen. |
| Kenntnis | Wer die Anordnung nicht kannte, handelt ohne Vorsatz. Der Zugang ist zu belegen. |
| Vorsatz | Zufällige Begegnungen oder ein Kontakt, den die geschützte Person gesucht hat, können gegen einen vorsätzlichen Verstoß sprechen. |
| Einwilligung | Die Zustimmung der geschützten Person hebt die gerichtliche Anordnung grundsätzlich nicht auf. Sie kann aber für Vorsatz und Strafhöhe eine Rolle spielen. |
| Beweise | Nachrichten, Verbindungsdaten und Zeugenaussagen sind auf Echtheit, Zuordnung und Verwertbarkeit zu prüfen. |
| Familiengericht | Gegen die Anordnung selbst kann sich der Betroffene wenden. Eine Änderung oder Aufhebung wirkt sich auf die Lage aus. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Wer die Anordnung für unberechtigt hält, sollte sie nicht ignorieren, sondern rechtlich angreifen. Ein Verstoß kann sich auch auf das Familienverfahren auswirken. Die geschützte Person kann sich im Strafverfahren unter Umständen als Nebenkläger beteiligen.
Die vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare gerichtliche Schutzanordnung, zum Beispiel ein Kontakt- oder Näherungsverbot.
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das Höchstmaß beträgt nach dem früheren Strafrahmen zwei Jahre und wird durch die Reform auf drei Jahre angehoben. Maßgeblich ist das Recht zur Tatzeit.
Grundsätzlich ja. Die Anordnung gilt, bis das Gericht sie aufhebt. Die Zustimmung der geschützten Person kann aber bei Vorsatz und Strafzumessung eine Rolle spielen.
Die Anordnung muss wirksam und vollstreckbar sein und Ihnen bekannt sein. Fehlende Zustellung oder Kenntnis kann gegen einen Verstoß sprechen.
Ja, vor dem Familiengericht lassen sich Anordnungen überprüfen, ändern oder aufheben. Bis dahin müssen Sie sie beachten.
Ein Gericht kann bei hoher Gefahr anordnen, dass der Täter ein Gerät mit sich führt, das seinen Aufenthalt überwacht und die geschützte Person bei Annäherung warnt.
Bei Wiederholungsgefahr und hartnäckigen Verstößen ist sie möglich. Eine frühe Verteidigung kann sie verhindern.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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