Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Betrug und Geldwäsche

Lovescamming: Liebesbetrug im Netz, Strafbarkeit und Hilfe

Ist Lovescamming strafbar, und wann geraten Betroffene selbst in Verdacht? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt Betrug, Geldwäsche, Finanzagenten und die richtigen Schritte nach einem Liebesbetrug.

Kurz gesagt

  • Beim Lovescamming täuschen Betrüger über das Internet Zuneigung vor und bitten dann um Geld. Für die Täter ist das in der Regel Betrug (§ 263 StGB).
  • Für Betroffene gibt es eine zweite Gefahr: Wer auf Bitten des „Partners“ sein Konto zur Verfügung stellt, Geld weiterleitet oder Pakete annimmt, kann selbst in ein Ermittlungsverfahren geraten, etwa wegen Geldwäsche (§ 261 StGB).
  • Wichtig sind zwei Dinge: Zahlungen sofort stoppen und die Bank informieren, und bei einer Vorladung als Beschuldigter vor der ersten Aussage anwaltlichen Rat einholen.

Ist Lovescamming strafbar?

Ja. Wer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Geldzahlung erhält, begeht Betrug nach § 263 StGB. Bei gewerbsmäßigem Handeln oder einem großen Vermögensverlust liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor. Handeln die Täter gewerbsmäßig als Mitglied einer Bande, ist der Strafrahmen noch höher. Mehr zum Betrug allgemein lesen Sie unter Betrug (§ 263 StGB).

5 JahreHöchststrafe im Grundfall des Betrugs, alternativ Geldstrafe
10 JahreHöchststrafe im besonders schweren Fall, die Mindeststrafe beträgt sechs Monate (§ 263 Abs. 3 StGB)
1 JahrMindeststrafe bei gewerbsmäßigem Betrug als Mitglied einer Bande (§ 263 Abs. 5 StGB)

Je nach Fall kommen weitere Straftaten hinzu, etwa Erpressung (§ 253 StGB), wenn mit der Veröffentlichung intimer Bilder gedroht wird (Sextortion), oder Urkundenfälschung und Identitätsmissbrauch, wenn mit gefälschten Ausweisen oder fremden Fotos gearbeitet wird.

Was ist Lovescamming?

Lovescamming (auch Romance Scam oder Liebesbetrug) ist die moderne Form des früheren „Heiratsschwindels“. Das Prinzip ist gleich geblieben: Betrüger versprechen Liebe, um an Geld zu kommen. Meist läuft das über Dating-Portale, soziale Netzwerke und Messenger. Hinter solchen Fällen stehen häufig organisierte Gruppen, teilweise aus dem Ausland. Viele Betroffene schämen sich und erstatten keine Anzeige. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil die Taten in den Statistiken meist unter dem Oberbegriff „Betrug“ laufen. Es ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.

  1. Kontaktaufnahme: Die Täter schreiben ihre Zielpersonen gezielt an und nutzen dabei gefälschte Profile mit gestohlenen Fotos.
  2. Vertrauensaufbau: Über Wochen oder Monate entsteht scheinbar eine enge Beziehung. Treffen werden in Aussicht gestellt, aber immer wieder abgesagt.
  3. Notlage: Irgendwann erfinden die Täter eine Geldnot, etwa einen Unfall, eine Krankheit, eine angebliche Festnahme, Zollgebühren oder Reisekosten.
  4. Druck: Wer zahlt, bekommt oft weitere Forderungen. Teils wird auch mit Suizid oder mit der Veröffentlichung intimer Bilder gedroht.

Kann ich mich als Betroffener selbst strafbar machen?

Die Täter benötigen Konten und Helfer in Deutschland, um das Geld abzuziehen. Deshalb bitten sie ihre Opfer teilweise um Hilfe, und das kann für die Betroffenen strafrechtlich gefährlich werden.

HandlungMögliche Folgen
Konto zur Verfügung stellen, Geld weiterleiten („Finanzagent“)Die Betroffenen sollen eingehende Beträge auf andere Konten oder in Kryptowährung weiterleiten, weil das Konto des „Partners“ angeblich gesperrt sei. Das kann den Verdacht der Geldwäsche begründen (§ 261 StGB). Strafbar ist nicht nur das vorsätzliche Handeln, sondern auch die leichtfertige Begehung, wenn man sich der Erkenntnis, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt, leichtfertig verschließt. Der Strafrahmen reicht bei Vorsatz bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei Leichtfertigkeit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Pakete annehmen und weitergebenManche Betroffene sollen Pakete entgegennehmen und aufbewahren, bis ein „Freund“ sie abholt. Enthalten sie Betäubungsmittel oder andere illegale Ware, kann ein Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz oder wegen Beihilfe drohen.
Weiterleiten von Geld aus BetrugWer weiß oder in Kauf nimmt, dass das weitergeleitete Geld aus Betrug stammt, kann sich auch wegen Beihilfe zum Betrug strafbar machen.

Entscheidend ist, was Sie wussten: Ob die Betroffenen tatsächlich strafbar sind, hängt vor allem davon ab, was sie wussten und wie deutlich die Warnzeichen waren. Das lässt sich oft nur anhand der Chats, der Kontobewegungen und der gesamten Umstände klären. Gerade dann ist es wichtig, nicht vorschnell eine Aussage zu machen.

Was sollten Betroffene tun?

  1. Zahlungen sofort stoppen und nichts mehr überweisen, auch wenn der Druck wächst.
  2. Kontakt abbrechen, aber nichts löschen. Chats, Profilnamen, Screenshots, E-Mails, Zahlungsbelege und Telefonnummern sind Beweismittel.
  3. Die Bank sofort informieren und um Rückruf oder Sperre der Überweisung bitten. Je schneller das geschieht, desto größer sind die Chancen, Geld zu retten.
  4. Anzeige erstatten: Betrug ist ein Offizialdelikt. Die Polizei ermittelt auch ohne Strafantrag. Wer selbst Geld weitergeleitet hat, sollte vor der Anzeige oder der ersten Befragung einen Verteidiger einschalten, weil er dann möglicherweise nicht nur Geschädigter, sondern auch Beschuldigter ist.
  5. Passwörter ändern, wenn Ausweiskopien, Konto- oder Zugangsdaten weitergegeben wurden.
  6. Keine Wiederherstellungs-Angebote bezahlen: Häufig melden sich nach dem Betrug angebliche Anwälte oder Ermittler und verlangen Vorschüsse. Das ist meist die nächste Betrugsmasche.

Vorladung oder Anhörungsbogen erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, weil Sie Geld weitergeleitet oder Ihr Konto zur Verfügung gestellt haben, gilt: Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen (siehe Das Schweigerecht des Beschuldigten). Lesen Sie dazu auch Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten und Anhörungsbogen von der Polizei erhalten. Äußern Sie sich nicht vorschnell, sondern lassen Sie zuerst über einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen. Danach lässt sich entscheiden, ob und wie Sie sich einlassen. Oft kann das Verfahren eingestellt werden, wenn sich zeigt, dass Sie selbst Opfer der Täuschung waren und keinen Vorsatz hatten (siehe Das Ermittlungsverfahren).

Welche verwandten Betrugsmaschen gibt es?

Beim Lovescamming treffen oft mehrere Maschen zusammen. Wer sein Konto oder seine Daten herausgibt, gerät auch in die Nähe von Phishing und Kontoübernahmen, siehe Phishing: Strafrechtliche Konsequenzen. Bei jeder Art von Online-Betrug sollten Sie Ihr Handy und Ihre Konten sichern. Wenn die Polizei Geräte beschlagnahmt, finden Sie Hinweise unter Handy beschlagnahmt: Was tun?.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, klärt zuerst, ob Sie Geschädigter, Beschuldigter oder beides sind. Je früher das geschieht, desto besser lässt sich vermeiden, dass Aussagen später gegen Sie verwendet werden.

FAQ

Häufige Fragen zum Lovescamming

Ja. Die Täter begehen in der Regel Betrug nach § 263 StGB, bei Bandenstrukturen mit deutlich höherem Strafrahmen.

Ja. Auch kleinere Beträge können Betrug sein. Die Höhe des Schadens wirkt sich auf den Strafrahmen aus.

Ja, etwa wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) oder Beihilfe zum Betrug. Strafbar kann auch leichtfertiges Handeln sein. Entscheidend ist, was Sie wussten oder erkennen mussten.

Grundsätzlich ja, und möglichst schnell. Wenn Sie selbst Geld weitergeleitet haben, sollten Sie vorher mit einem Verteidiger sprechen.

Das ist oft schwierig, weil die Täter das Geld rasch weiterleiten. Eine schnelle Meldung an die Bank erhöht die Chancen auf eine Rückholung oder Sperre.

Als Beschuldigter nicht. Sie dürfen schweigen und einen Verteidiger beauftragen. Als Zeuge und Geschädigter müssen Sie vor der Polizei nicht aussagen, vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht dagegen grundsätzlich schon. Lassen Sie sich auch dann beraten.

Eine Person, die ihr Konto zur Verfügung stellt oder Geld im Auftrag Dritter weiterleitet. Das ist ein typischer Weg für Geldwäsche-Verdacht, auch wenn die Person selbst getäuscht wurde.

Nein. Solche Angebote sind häufig die nächste Betrugsmasche. Zahlen Sie keine Vorschüsse an Unbekannte.

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Betrug

Betrug nach § 263 StGB

Voraussetzungen und Strafen.

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Online-Kriminalität

Phishing

Folgen für Täter und Betroffene.

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Verfahren

Vorladung erhalten

Was Sie tun sollten.

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