Was bedeutet ein EncroChat-Verfahren für Sie, und wie verhalten Sie sich richtig? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt Vorwürfe, Verwertbarkeit und Verteidigungsansätze.
Kurz gesagt
EncroChat war ein Anbieter besonders verschlüsselter Handys („Krypto-Handys“). Er warb mit Abhörsicherheit und wurde nach den Erkenntnissen der Ermittler stark von kriminellen Netzwerken genutzt, vor allem für den Handel mit Betäubungsmitteln, aber auch für Waffengeschäfte und Gewalttaten. Französischen Behörden gelang es gemeinsam mit niederländischen Ermittlern und unter Beteiligung von Europol, die Server zu infiltrieren und über eine Schadsoftware auf den Geräten die Nachrichten mitzulesen. Die Erkenntnisse wurden an andere Staaten weitergegeben, auch an Deutschland. Es geht um mehrere tausend Ermittlungsverfahren, viele davon wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Meist geht es um Betäubungsmittelstraftaten. Die Mindeststrafen sind hoch, minder schwere Fälle kommen aber in Betracht:
Dazu kommen je nach Fall Einfuhr oder Beihilfe, Waffendelikte und Geldwäsche. Bei Cannabis gilt nicht mehr das Betäubungsmittelgesetz, sondern das Konsumcannabisgesetz. Das verändert Strafrahmen und rechtliche Fragen (siehe Cannabis und Strafrecht). Ein Verfahren beginnt oft mit einer Durchsuchung (siehe Hausdurchsuchung: Wie verhalte ich mich richtig?) oder einer Festnahme. Danach folgen die Auswertung der Geräte, die Akteneinsicht und die Anklage.
Nach deutschem Recht ist die Überwachung der Telekommunikation grundsätzlich nur mit richterlicher Anordnung zulässig (§§ 100a, 100e StPO). Eine solche Anordnung gab es für die in Frankreich erhobenen Daten nicht. Deshalb wurde von Beginn an gefragt, ob ein Beweisverwertungsverbot besteht.
Die Rechtsprechung
Was das bedeutet
Die Einzelheiten der Rechtsprechung finden Sie im Beitrag EncroChat-Daten als Beweis: Sind sie verwertbar?.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zuordnung | Wer hat das Gerät benutzt? Das Gericht muss einen konkreten Nutzer zuordnen. Ein Alias oder Handle belegt für sich genommen nicht, wer die Person ist. Hinweise liefern Telefonnummern, Zahlungen, Fotos und Aufenthaltsorte. |
| Inhalt der Nachrichten | Chats sind oft in Codes oder Abkürzungen verfasst. Mengen, Preise und Beteiligte müssen belegt und dürfen nicht nur vermutet werden. |
| Tatvorwurf und Rolle | Handeltreiben, Beihilfe, Eigenkonsum oder bloße Gespräche ohne Umsetzung sind rechtlich sehr verschieden. |
| Beweiswürdigung und Prozessrecht | Fehler bei der Beweiserhebung, fehlende Rohdaten oder Lücken in der Aktenführung können eine Rolle spielen. |
| Strafzumessung | Minder schwere Fälle, Geständnis, Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG, Verfahrensdauer und Suchtproblematik (siehe § 35 BtMG: Therapie statt Strafe) können die Strafe erheblich beeinflussen. |
Ob ein Geständnis, eine Einlassung oder Schweigen die bessere Strategie ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Bis dahin gilt das Schweigerecht (siehe Schweigerecht des Beschuldigten).
Bei schweren Vorwürfen gilt die notwendige Verteidigung (§ 140 StPO). Das Gericht muss dann einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn Sie keinen Wahlverteidiger haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (Mindeststrafe ein Jahr, wie bei § 29a BtMG) oder wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Sie können in der Regel selbst einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vorschlagen (§ 142 StPO). Je früher ein Verteidiger bestellt ist, desto besser sind die Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren. Mehr dazu unter Pflichtverteidiger im Strafrecht.
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, kann auch von Angehörigen beauftragt werden. Das gilt besonders, wenn eine Festnahme erfolgt ist.
Ein Anbieter besonders verschlüsselter Handys. Französische Behörden haben die Server infiltriert und die Nachrichten mitgelesen. Die Erkenntnisse gingen an andere Staaten, auch an Deutschland.
Der Besitz eines solchen Geräts ist für sich genommen nicht strafbar. Strafbar ist, was über das Gerät verabredet oder abgewickelt wurde. Allerdings kann die Nutzung ein Indiz für den Verdacht sein.
Nein. Nach der Rechtsprechung dürfen sie in den Verfahren verwertet werden.
Bei dem Vorwurf von Handel in nicht geringer Menge ist Untersuchungshaft häufig, aber nicht zwingend. Es müssen dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen, zum Beispiel Fluchtgefahr.
Das hängt von Menge, Rolle und Vorwurf ab. Bei Handeltreiben in nicht geringer Menge beträgt die Mindeststrafe ein Jahr, bei bandenmäßiger Begehung zwei Jahre und bei bewaffnetem oder bandenmäßigem Handeltreiben mit nicht geringer Menge fünf Jahre. Minder schwere Fälle können niedriger bestraft werden.
Nicht, bevor ein Verteidiger Akteneinsicht hatte. Danach lässt sich entscheiden, ob Schweigen, eine Einlassung oder ein Geständnis die beste Strategie ist.
Ja. Angehörige können einen Verteidiger beauftragen, auch ohne dass der Beschuldigte sich zuvor geäußert hat.
Auch hier hat der BGH die Verwertung der Chats bejaht. Maßgeblich bleibt der Einzelfall. Mehr dazu im Beitrag zur Verwertbarkeit der Daten.
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