Verurteilt und das Urteil nicht hinnehmen? Das leistet Ihr Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Bochum.
Kurz gesagt
Die Revision ist kein zweiter Prozess. Das Revisionsgericht hört keine Zeugen und würdigt die Beweise nicht neu. Es prüft, ob bei Verfahren und Urteil das Recht richtig angewandt wurde.
Das prüft die Revision
Das prüft sie nicht
Welches Rechtsmittel in Frage kommt, hängt vom Gericht ab, das Sie verurteilt hat:
| Urteil von | Mögliches Rechtsmittel | Besonderheit |
|---|---|---|
| Amtsgericht | Berufung zum Landgericht oder Sprungrevision zum Oberlandesgericht | Bei der Berufung wird neu verhandelt und es werden auch Tatsachen geprüft. Bei der Sprungrevision werden nur Rechtsfehler geprüft. |
| Landgericht in erster Instanz | Revision zum Bundesgerichtshof | Hier ist die Revision das einzige Rechtsmittel. |
| Landgericht als Berufungsgericht | Revision zum Oberlandesgericht | Das Berufungsurteil wird auf Rechtsfehler überprüft. |
Die Frist beträgt in allen Fällen eine Woche. Wenn Sie unsicher sind, legen wir das Rechtsmittel zunächst allgemein fristwahrend ein und legen uns später fest. Ob die Berufung oder die Sprungrevision besser ist, hängt vom Fehler ab, den Sie angreifen wollen. Mehr dazu in den Beiträgen Berufung im Strafrecht und Der Instanzenzug im Strafrecht.
Verschlechterungsverbot: Legen nur Sie Revision ein, darf das Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen grundsätzlich nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden (§ 358 Abs. 2 StPO). Legt auch die Staatsanwaltschaft Revision ein, kann sich das ändern. Das besprechen wir vorher mit Ihnen.
Das Hauptverhandlungsprotokoll fordern wir als Verteidiger selbst an. Für eine erste Einschätzung genügt oft ein Telefonat, in dem Sie uns Verlauf und Ergebnis der Verhandlung schildern.
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft Ihr Urteil auf Rechtsfehler und führt die Revision bundesweit. Mehr dazu im Überblick Rechtsmittel in Strafsachen.
Ja. Für die Revision wird kein neues Verfahren aufgerollt, sondern das Urteil geprüft. Wir übernehmen dazu das Mandat, sobald uns Urteil und Protokoll vorliegen.
Nein. Die Revision wird weitgehend schriftlich geführt. Die Besprechung ist telefonisch oder per E-Mail möglich, und wir sind bundesweit tätig.
Eine Woche für die Einlegung (§ 341 StPO) und danach ein Monat für die Begründung (§ 345 StPO). Beide Fristen sind streng. Melden Sie sich deshalb sofort nach der Urteilsverkündung.
Legen nur Sie Revision ein, darf das Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen grundsätzlich nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden (§ 358 Abs. 2 StPO). Legt die Staatsanwaltschaft ihrerseits Revision ein, kann sich das ändern.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Umfang des Falls ab. Wir besprechen die Kosten vor der Beauftragung mit Ihnen.
Nein. Das Urteil wird durch die rechtzeitig eingelegte Revision nicht rechtskräftig (§ 343 StPO) und deshalb grundsätzlich nicht vollstreckt. Eine bestehende Untersuchungshaft kann aber fortdauern.
Welches Gericht in welcher Instanz zuständig ist.
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Sie suchen einen Strafverteidiger, einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder einen Fachanwalt für Strafrecht in Bochum? Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir führen Revisionsverfahren bundesweit, prüfen Ihr Urteil auf Rechtsfehler und sagen Ihnen offen, was die Revision bringen kann. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Wir vertreten Mandanten auch in Dortmund, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.
Das Erstgespräch ist ein Beratungsgespräch zu Ihrem Fall. Wurden Sie gerade verurteilt, melden Sie sich bitte sofort, denn die Frist beträgt nur eine Woche.
Sie erreichen uns unter 0234 93823777 oder per E-Mail an kanzlei@schumannundrasch.de. Das Büro ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt, Nachrichten können Sie rund um die Uhr senden. Anrufe außerhalb dieser Zeiten nehmen wir nur im Notfall an, etwa bei einer Festnahme oder Durchsuchung.
Wir sind auch im gesamten Ruhrgebiet für Sie da. Zum Beispiel in Dortmund, Essen, Herne, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Witten, Hattingen und Castrop-Rauxel.
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