Ratgeber Strafrecht · Körperverletzung

Gefährliche und schwere Körperverletzung: Der Unterschied

Was unterscheidet die gefährliche von der schweren Körperverletzung, und welche Strafe droht? Das erklärt Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Bochum.

Kurz gesagt

  • Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) knüpft an die Art und Weise der Tat an, zum Beispiel an ein Messer, eine Flasche, einen Angriff mit mehreren oder eine lebensgefährdende Behandlung.
  • Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) knüpft an die Folgen für das Opfer an, etwa den Verlust des Augenlichts oder eine dauerhafte Entstellung.
  • Die gefährliche Körperverletzung ist ein Vergehen (6 Monate bis 10 Jahre), die schwere Körperverletzung ein Verbrechen (1 bis 10 Jahre). Beide Tatbestände können zusammen vorliegen.

Ausgangspunkt: Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

Beide Tatbestände bauen auf der Körperverletzung nach § 223 StGB auf. Wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, macht sich strafbar. Die einfache Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Sie wird in der Regel nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 230 StGB). Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Körperverletzung.

Wann ist eine Körperverletzung gefährlich? (§ 224 StGB)

Eine Körperverletzung wird zur gefährlichen Körperverletzung, wenn sie auf eine dieser Arten begangen wird:

  1. Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe (Nr. 1), zum Beispiel Reizgas oder ätzende Substanzen.
  2. Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug (Nr. 2). Dazu zählen Messer und Schusswaffen, aber auch Alltagsgegenstände wie Flaschen, Stöcke oder, je nach Einsatz, ein Fuß mit festem Schuhwerk.
  3. Hinterlistiger Überfall (Nr. 3): ein Angriff, bei dem der Täter seine wahre Absicht planmäßig verbirgt.
  4. Gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten (Nr. 4). Schon zwei Täter reichen aus, wenn sie am Tatort zusammenwirken.
  5. Das Leben gefährdende Behandlung (Nr. 5), zum Beispiel Würgen oder wuchtige Tritte gegen den Kopf eines am Boden Liegenden.

Entscheidend ist, wie verletzt wird, nicht wie schwer die Verletzung ausfällt. Auch eine leichte Verletzung kann eine gefährliche Körperverletzung sein.

6 Monatebis 10 Jahre Freiheitsstrafe: der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung. Eine Geldstrafe ist im Gesetz nicht vorgesehen.
3 Monatebis 5 Jahre gelten im minder schweren Fall (§ 224 Abs. 1 StGB).

Auch der Versuch ist strafbar. Die gefährliche Körperverletzung ist ein Vergehen, da die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt.

Wann ist eine Körperverletzung schwer? (§ 226 StGB)

Die schwere Körperverletzung setzt voraus, dass die Tat eine dieser Folgen hat:

  1. Das Opfer verliert das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit.
  2. Das Opfer verliert ein wichtiges Körperglied oder kann es dauernd nicht mehr gebrauchen.
  3. Das Opfer wird dauernd erheblich entstellt oder verfällt in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung.

Ob der Täter die Folge gewollt hat, ist für Absatz 1 nicht entscheidend. Er muss sie aber zumindest fahrlässig herbeigeführt haben. Verursacht er die Folge absichtlich oder wissentlich, gilt Absatz 2 mit einer deutlich höheren Mindeststrafe.

1 Jahrbis 10 Jahre Freiheitsstrafe nach § 226 Abs. 1 StGB. Im minder schweren Fall: 6 Monate bis 5 Jahre.
3 JahreMindeststrafe bei Absicht oder Wissen (§ 226 Abs. 2 StGB). Im minder schweren Fall: 1 bis 10 Jahre.

Die schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen, weil die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Auch der Versuch ist strafbar. Zum Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen siehe Ist Pyrotechnik ein Verbrechen?

Gefährliche oder schwere Körperverletzung: Die wichtigsten Unterschiede

MerkmalGefährliche KörperverletzungSchwere Körperverletzung
AnknüpfungArt der Tatausführung (Waffe, Gruppe, Lebensgefahr)Ergebnis (dauerhafte schwere Folge)
Vorschrift§ 224 StGB§ 226 StGB
Strafrahmen6 Monate bis 10 Jahre1 bis 10 Jahre (bei Absicht oder Wissen mindestens 3 Jahre)
Minder schwerer Fall3 Monate bis 5 Jahre6 Monate bis 5 Jahre (Abs. 2: 1 bis 10 Jahre)
EinordnungVergehenVerbrechen
GeldstrafeIm Gesetz nicht vorgesehenIm Gesetz nicht vorgesehen
PraxisDeutlich häufiger, etwa bei Schlägereien und MesserangriffenSelten, meist bei sehr schweren Verletzungen

Was ist schlimmer: gefährliche oder schwere Körperverletzung?

Bei der Mindeststrafe ist die schwere Körperverletzung strenger (ein Jahr statt sechs Monate). Beim Höchstmaß sind beide gleich (zehn Jahre). Beide Tatbestände können zusammen vorliegen: Ein Messerangriff ist eine gefährliche Körperverletzung, und verliert das Opfer dadurch dauerhaft sein Augenlicht, kommt zusätzlich die schwere Körperverletzung in Betracht.

Weitere Körperverletzungsdelikte

Neben diesen beiden Tatbeständen kennt das Strafgesetzbuch verwandte Formen:

  1. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Stirbt das Opfer durch die Körperverletzung, droht eine hohe Freiheitsstrafe.
  2. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Hier fehlt der Verletzungsvorsatz, die Tat beruht auf einer Sorgfaltspflichtverletzung.
  3. Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB): Wer sich an einer Schlägerei beteiligt, bei der ein Mensch getötet oder schwer verletzt wird, kann bestraft werden.
  4. Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB): Betrifft Opfer in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis.

Wie läuft das Verfahren ab?

Bei einem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ermittelt die Polizei in der Regel von Amts wegen, ohne dass das Opfer Strafantrag stellen muss. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie Anklage erhebt, das Verfahren einstellt oder einen Strafbefehl beantragt. Bei einem Vergehen ist ein Strafbefehl möglich, bei einem Verbrechen wie der schweren Körperverletzung kommt es zur Anklage und zur Hauptverhandlung. Je nach Strafrahmen ist die Anwesenheit eines Verteidigers vorgeschrieben (siehe Pflichtverteidiger im Strafrecht).

Bei schweren Vorwürfen kommt auch Untersuchungshaft in Betracht, etwa bei Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Wie verteidigt man sich bei Körperverletzungsvorwürfen?

  1. Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB): Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff wehrt, ist gerechtfertigt, wenn die Verteidigung erforderlich war. Nicht selten ist der Angriff des Beschuldigten die Reaktion auf den Angriff des Opfers.
  2. Einwilligung (§ 228 StGB): Eine Einwilligung des Verletzten kann die Tat rechtfertigen, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstößt.
  3. Beweislage: Wer hat zugeschlagen, womit und wie oft? Aussagen von Zeugen und Verletzten sind oft widersprüchlich. Rechtsmedizinische Gutachten und Fotos von Verletzungen spielen eine große Rolle.
  4. Schuldfähigkeit: Alkohol, Drogen oder psychische Erkrankungen können die Schuld mindern oder ausschließen (siehe Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit).
  5. Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Wiedergutmachung kann die Strafe mindern oder zur Einstellung führen (siehe Täter-Opfer-Ausgleich).
  6. Einstellung: Bei geringer Schuld ist in geeigneten Fällen eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO möglich.

Was sollten Sie bei einem Vorwurf beachten?

Das sollten Sie tun

  • Schweigen: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache (siehe Das Schweigerecht des Beschuldigten).
  • Akteneinsicht: Lassen Sie über einen Verteidiger Akteneinsicht beantragen und besprechen Sie erst dann, ob und wie Sie sich äußern.
  • Verletzungen dokumentieren: Auch eigene Verletzungen, etwa nach einem Angriff, sollten Sie ärztlich festhalten lassen.

Das sollten Sie vermeiden

  • Keine Aussage bei der Polizei: Sie dürfen vorgeladen werden, müssen aber als Beschuldigter weder erscheinen noch aussagen (siehe Vorladung als Beschuldigter).
  • Kein Kontakt zum Verletzten oder zu Zeugen: Das kann als Einflussnahme gewertet werden.
  • Keine Posts oder Nachrichten zur Tat: Sie können später als Beweis dienen.

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft zuerst die Akte und klärt, ob Notwehr, Zweifel an der Beweislage oder eine Einstellung in Betracht kommen.

FAQ

Häufige Fragen zu gefährlicher und schwerer Körperverletzung

Wenn sie mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, mit Gift, durch einen hinterlistigen Überfall, gemeinschaftlich mit einem anderen oder durch eine das Leben gefährdende Behandlung begangen wird.

Wenn das Opfer dauerhaft schwere Folgen davonträgt, zum Beispiel das Sehvermögen, das Gehör oder ein wichtiges Körperglied verliert oder erheblich entstellt wird.

Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe vor. Nur im minder schweren Fall, in dem der Strafrahmen bei drei Monaten beginnt, kommt nach § 47 StGB eine Geldstrafe in Betracht, wenn eine kurze Freiheitsstrafe nicht unerlässlich ist. Ob das in Ihrem Fall realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab.

Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können unter den Voraussetzungen des § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Das hängt von Vorstrafen, Tatumständen und Prognose ab.

Nein. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren unter Umständen einstellen oder einen Strafbefehl beantragen. Eine Einstellung ist besonders bei geringer Schuld und Wiedergutmachung denkbar.

Nicht automatisch. Gemeinschaftlich handeln Beteiligte, die am Tatort bewusst zusammenwirken. Wer nur zuschaut, ist nicht allein dadurch Täter.

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