Was unterscheidet die gefährliche von der schweren Körperverletzung, und welche Strafe droht? Das erklärt Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Bochum.
Kurz gesagt
Beide Tatbestände bauen auf der Körperverletzung nach § 223 StGB auf. Wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, macht sich strafbar. Die einfache Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Sie wird in der Regel nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt (§ 230 StGB). Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Körperverletzung.
Eine Körperverletzung wird zur gefährlichen Körperverletzung, wenn sie auf eine dieser Arten begangen wird:
Entscheidend ist, wie verletzt wird, nicht wie schwer die Verletzung ausfällt. Auch eine leichte Verletzung kann eine gefährliche Körperverletzung sein.
Auch der Versuch ist strafbar. Die gefährliche Körperverletzung ist ein Vergehen, da die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt.
Die schwere Körperverletzung setzt voraus, dass die Tat eine dieser Folgen hat:
Ob der Täter die Folge gewollt hat, ist für Absatz 1 nicht entscheidend. Er muss sie aber zumindest fahrlässig herbeigeführt haben. Verursacht er die Folge absichtlich oder wissentlich, gilt Absatz 2 mit einer deutlich höheren Mindeststrafe.
Die schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen, weil die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Auch der Versuch ist strafbar. Zum Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen siehe Ist Pyrotechnik ein Verbrechen?
| Merkmal | Gefährliche Körperverletzung | Schwere Körperverletzung |
|---|---|---|
| Anknüpfung | Art der Tatausführung (Waffe, Gruppe, Lebensgefahr) | Ergebnis (dauerhafte schwere Folge) |
| Vorschrift | § 224 StGB | § 226 StGB |
| Strafrahmen | 6 Monate bis 10 Jahre | 1 bis 10 Jahre (bei Absicht oder Wissen mindestens 3 Jahre) |
| Minder schwerer Fall | 3 Monate bis 5 Jahre | 6 Monate bis 5 Jahre (Abs. 2: 1 bis 10 Jahre) |
| Einordnung | Vergehen | Verbrechen |
| Geldstrafe | Im Gesetz nicht vorgesehen | Im Gesetz nicht vorgesehen |
| Praxis | Deutlich häufiger, etwa bei Schlägereien und Messerangriffen | Selten, meist bei sehr schweren Verletzungen |
Bei der Mindeststrafe ist die schwere Körperverletzung strenger (ein Jahr statt sechs Monate). Beim Höchstmaß sind beide gleich (zehn Jahre). Beide Tatbestände können zusammen vorliegen: Ein Messerangriff ist eine gefährliche Körperverletzung, und verliert das Opfer dadurch dauerhaft sein Augenlicht, kommt zusätzlich die schwere Körperverletzung in Betracht.
Neben diesen beiden Tatbeständen kennt das Strafgesetzbuch verwandte Formen:
Bei einem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ermittelt die Polizei in der Regel von Amts wegen, ohne dass das Opfer Strafantrag stellen muss. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie Anklage erhebt, das Verfahren einstellt oder einen Strafbefehl beantragt. Bei einem Vergehen ist ein Strafbefehl möglich, bei einem Verbrechen wie der schweren Körperverletzung kommt es zur Anklage und zur Hauptverhandlung. Je nach Strafrahmen ist die Anwesenheit eines Verteidigers vorgeschrieben (siehe Pflichtverteidiger im Strafrecht).
Bei schweren Vorwürfen kommt auch Untersuchungshaft in Betracht, etwa bei Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr.
Das sollten Sie tun
Das sollten Sie vermeiden
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft zuerst die Akte und klärt, ob Notwehr, Zweifel an der Beweislage oder eine Einstellung in Betracht kommen.
Wenn sie mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, mit Gift, durch einen hinterlistigen Überfall, gemeinschaftlich mit einem anderen oder durch eine das Leben gefährdende Behandlung begangen wird.
Wenn das Opfer dauerhaft schwere Folgen davonträgt, zum Beispiel das Sehvermögen, das Gehör oder ein wichtiges Körperglied verliert oder erheblich entstellt wird.
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe vor. Nur im minder schweren Fall, in dem der Strafrahmen bei drei Monaten beginnt, kommt nach § 47 StGB eine Geldstrafe in Betracht, wenn eine kurze Freiheitsstrafe nicht unerlässlich ist. Ob das in Ihrem Fall realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab.
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können unter den Voraussetzungen des § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Das hängt von Vorstrafen, Tatumständen und Prognose ab.
Nein. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren unter Umständen einstellen oder einen Strafbefehl beantragen. Eine Einstellung ist besonders bei geringer Schuld und Wiedergutmachung denkbar.
Nicht automatisch. Gemeinschaftlich handeln Beteiligte, die am Tatort bewusst zusammenwirken. Wer nur zuschaut, ist nicht allein dadurch Täter.
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB im Überblick.
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