Brandstiftung, § 306 StGB – Rechtsanwalt Strafrecht Bochum

Wann macht man sich wegen Brandstiftung strafbar?

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Wann liegt eine strafbare Brandstiftung vor?

Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich, dass eine Brandstiftung vorliegt, wenn ein fremdes Gebäude in Brand gesetzt wird. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der einfachen Brandstiftung um eine besondere Art der Sachbeschädigung handelt. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der Fremdheit der Sache. Fremd im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht. Das bedeutet, dass der Straftatbestand nicht erfüllt ist, wenn ein Hauseigentümer das in seinem Alleineigentum stehende Haus anzündet. Davon unberührt bleibt eine mögliche Strafbarkeit wegen Versicherungsbetruges.

Was sagt das Gesetz?

(1) Wer fremde

  1. Gebäude oder Hütten,
  2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
  3. Warenlager oder -vorräte,
  4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
  5. Wälder, Heiden oder Moore oder
  6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 306 StGB schützt eine Vielzahl fremder Objekte – von Gebäuden über Fahrzeuge bis zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen – vor dem Inbrandsetzen oder der teilweisen Zerstörung durch Feuer. Entscheidend ist stets, dass es sich um eine fremde Sache handelt; wer ausschließlich eigenes Eigentum in Brand setzt, macht sich grundsätzlich nicht nach dieser Vorschrift strafbar, kann jedoch andere Delikte wie einen Versicherungsbetrug verwirklichen.

Welche Strafe droht bei einer Brandstiftung?

Aus dem Gesetz ergibt sich ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Sollte die Brandstiftung also verwirklicht sein, ist mit mindestens einem Jahr Gefängnis zu rechnen. Damit ist die Brandstiftung als Verbrechen im Sinne des § 12 StGB qualifiziert. Ein Verbrechen ist eine rechtswidrige Tat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Brandstiftung?

Aus § 306 Abs. 2 StGB ergibt sich, dass auch ein minder schwerer Fall vorgesehen ist. Dann liegt nur ein Mindeststrafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Neben der oben genannten Fremdheit der Sache ist bei der Brandstiftung ebenfalls zu beachten, dass eine rechtfertigende Einwilligung vorliegen kann. Dies hat zur Folge, dass die Rechtswidrigkeit der Tat entfällt. Das eigene Eigentum ist ein einwilligungsfähiges Rechtsgut. Sollte beispielsweise der alleinige Hauseigentümer jemanden damit auftragen, sein Haus in Brand zu setzen, so hat er (wirksam) in die Sachbeschädigung eingewilligt. Der Täter kann somit nicht wegen Brandstiftung bestraft werden.

Zudem findet sich in § 306e StGB das Mittel der Tätigen Reue. Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Nach § 306d wird nicht bestraft, wer freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Wird der Brand ohne Zutun des Täters gelöscht, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.

Neben der im Gesetz geregelten einfachen Brandstiftung gibt es diverse weitere Fälle, die einen Straftatbestand darstellen und Besonderheiten aufweisen:

  • Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
  • Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB
  • Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB

 

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Häufige Fragen zum Vorwurf der Brandstiftung

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und schwerer Brandstiftung?

Die einfache Brandstiftung (§ 306 StGB) betrifft bestimmte Gebäude, Anlagen oder Gegenstände. Die schwere Brandstiftung (§ 306a StGB) betrifft insbesondere Gebäude, die der Wohnung von Menschen dienen, sowie weitere besonders gefährliche Fälle. Beide gelten als Verbrechen mit einer hohen Mindeststrafe. Welche Vorschrift einschlägig ist, hängt vom konkreten Objekt ab.

Ist auch fahrlässige Brandstiftung strafbar?

Ja, § 306d StGB erfasst bestimmte fahrlässige Fälle, etwa wenn durch Unachtsamkeit ein Brand entsteht. Der Strafrahmen ist niedriger als bei vorsätzlicher Brandstiftung. Ob ein Verschulden vorliegt, wird anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft.

Was bedeutet tätige Reue?

Wer den Brand freiwillig löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht, kann nach § 306e StGB auf eine Milderung oder sogar ein Absehen von Strafe hoffen. Die Voraussetzungen sind eng. Wichtig ist, dass das Löschen freiwillig und rechtzeitig geschieht.

Droht bei diesem Vorwurf Untersuchungshaft?

Bei einem Verbrechensvorwurf wie der Brandstiftung prüfen Gerichte häufiger, ob ein Haftgrund besteht. Entscheidend sind unter anderem Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und die Schwere der Tat. Eine frühe Verteidigung kann Einfluss darauf haben, ob Haft angeordnet oder durch mildere Mittel ersetzt wird.

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