Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Cannabis

Cannabis und Strafrecht: Was bleibt strafbar?

Wann wird Cannabisbesitz zur Straftat, und was droht bei Handel, Anbau und Weitergabe? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt, was nach dem Cannabisgesetz strafbar bleibt.

Kurz gesagt

  • Cannabis ist kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG mehr. Erlaubt ist aber nur ein enger Rahmen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).
  • Strafbar bleiben unter anderem Besitz von mehr als 30 Gramm außerhalb der Wohnung oder mehr als 60 Gramm insgesamt, der Anbau von mehr als drei Pflanzen, jeder Handel und die Weitergabe, besonders an Minderjährige.
  • Im Grundfall drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen deutlich mehr. Bei Ermittlungen gilt: nichts sagen und einen Strafverteidiger einschalten.

Was ist erlaubt, was bleibt strafbar?

Erwachsene dürfen unter den Voraussetzungen des KCanG bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben und bis zu 50 Gramm an ihrem Wohnsitz aufbewahren. Zulässig ist der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Eine legale Bezugsquelle sind die Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs). Einen freien Verkauf in Geschäften gibt es nicht. Die Regeln im Einzelnen finden Sie im Beitrag Cannabis-Legalisierung: Welche Regeln gelten?. Dieser Beitrag erklärt, was strafbar bleibt.

Wann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat?

Zwischen der erlaubten Menge und der Strafbarkeit liegt ein Bereich, der nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Erst darüber beginnt das Strafrecht:

OrtErlaubtOrdnungswidrigkeitStraftat
Öffentlichkeitbis 25 g25 bis 30 gmehr als 30 g
Wohnsitzbis 50 g50 bis 60 gmehr als 60 g
Pflanzenbis 3–mehr als 3

Bei höheren Mengen drohen Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen und Strafbefehle (siehe Strafbefehl im Strafrecht).

Welche Straftaten nennt § 34 KCanG?

Nach § 34 KCanG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer zum Beispiel:

3 JahreHöchststrafe im Grundfall des § 34 KCanG
  1. mehr als 30 Gramm außerhalb der Wohnung oder insgesamt mehr als 60 Gramm besitzt oder mehr als drei lebende Pflanzen hat,
  2. Cannabis anbaut, wenn mehr als drei Pflanzen gleichzeitig wachsen oder der Anbau nicht dem Eigenkonsum dient,
  3. mit Cannabis Handel treibt, es herstellt, ein- oder ausführt,
  4. Cannabis abgibt, weitergibt oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt,
  5. mehr als 25 Gramm pro Tag oder mehr als 50 Gramm pro Monat erwirbt oder entgegennimmt.

Der Versuch ist bei vielen Tatbeständen ebenfalls strafbar, nicht jedoch beim bloßen Besitz und beim Anbau.

Besonders schwere Fälle und Verbrechen

In besonders schweren Fällen beträgt der Strafrahmen drei Monate bis fünf Jahre (§ 34 Abs. 3 KCanG). Regelbeispiele sind unter anderem:

5 JahreHöchststrafe im besonders schweren Fall
2 JahreMindeststrafe beim Verbrechen (§ 34 Abs. 4 KCanG)

Regelbeispiele

  • gewerbsmäßiges Handeln
  • Gefährdung der Gesundheit mehrerer Menschen
  • Abgabe an Kinder oder Jugendliche durch eine Person über 21 Jahre
  • Taten mit nicht geringer Menge

Verbrechen

  • bandenmäßiger Handel mit nicht geringer Menge
  • Handel mit einer Waffe
  • Bestimmen Minderjähriger zur Tat

Als nicht gering gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Menge von mehr als 7,5 Gramm THC. Gemeint ist die Wirkstoffmenge, nicht das Gewicht des Rohmaterials. Bei einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt ist diese Grenze schnell erreicht.

Pflichtverteidiger bei Verbrechensvorwurf

Wird Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen oder befinden Sie sich in Untersuchungshaft, ist die Verteidigung notwendig (§ 140 StPO). Dann bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger, wenn Sie keinen Wahlverteidiger haben. Sie können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vorschlagen (§ 142 StPO). Mehr dazu unter Pflichtverteidiger im Strafrecht. Bei einfachen Besitzdelikten ist das meist nicht der Fall. Die Verteidigung ist aber auch dort sinnvoll.

Welche Folgen drohen außerhalb des Strafverfahrens?

Auch ohne Strafe kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung prüfen, wenn es Hinweise auf Konsum oder Missbrauch gibt. Im Straßenverkehr gelten besondere Grenzwerte (siehe Cannabis am Steuer und Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis). Eine Verurteilung kann im Führungszeugnis stehen. Ab wann das der Fall ist, erklärt der Beitrag Wann bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?.

Können alte Verurteilungen erlassen werden?

Für Taten, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären, gibt es Regeln zum Straferlass und zur Löschung im Bundeszentralregister (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis). Meist ist dafür ein Antrag bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll. Wir prüfen gern, ob Ihr Fall betroffen ist.

Was sollten Sie bei Ermittlungen beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft Menge, Zuordnung und Verwertbarkeit der Beweise und strebt, wo möglich, eine Einstellung an. Bis dahin gilt:

  1. Keine Angaben zur Sache bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, solange Sie keine Akteneinsicht hatten (siehe Schweigerecht).
  2. Anhörungsbogen nicht ausfüllen und keine Aussage am Telefon (siehe Anhörungsbogen und Vorladung).
  3. Bei einer Durchsuchung ruhig bleiben, nichts herausgeben, was nicht verlangt wird, und den Beschluss prüfen (siehe Hausdurchsuchung).
  4. Handy und Passwörter: Sie müssen nichts entsperren (siehe Polizei beschlagnahmt Handy).
FAQ

Häufige Fragen zu Cannabis und Strafrecht

Nein. Erlaubt sind nur bestimmte Mengen für Erwachsene, der Eigenanbau und der Bezug über Anbauvereinigungen. Konsumverbote und Altersgrenzen bleiben bestehen.

Grundsätzlich nein. Die Weitergabe und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch sind außerhalb der Anbauvereinigungen verboten und können strafbar sein.

Nein. Zwischen der erlaubten Menge und der Strafbarkeitsgrenze liegt ein Bereich, der nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Eine Strafbarkeit beginnt erst bei mehr als 30 beziehungsweise 60 Gramm.

Der Grundtatbestand sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Bei größerem Umfang oder Verkaufsabsicht kann ein besonders schwerer Fall vorliegen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei mehr als 7,5 Gramm THC. Maßgeblich ist die Wirkstoffmenge, nicht das Gewicht des Rohmaterials.

Bei einem Verbrechensvorwurf oder in Untersuchungshaft ist die Verteidigung notwendig. Bei einfachen Besitzdelikten nicht, sie ist aber auch dort sinnvoll.

Medizinalcannabis auf Rezept wird getrennt geregelt. Dieser Beitrag betrifft den Umgang mit Cannabis zu Genusszwecken.

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Cannabis-Legalisierung

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Cannabis am Steuer

THC-Grenzwert, Bußgeld und Fahrverbot.

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Betäubungsmittelrecht

Was das BtMG regelt.

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Ihr Strafverteidiger in Bochum bei Cannabis-Vorwürfen

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