Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Cybercrime

Darknet: Ist das legal? Strafbarkeit, Ermittlungen und Verteidigung

Ist das Darknet legal, was ist strafbar und wie ermitteln Behörden? Erklärt von Ihrem Strafverteidiger in Bochum.

Kurz gesagt

  • Das Darknet ist ein Teil des Internets, der nur mit besonderer Software, meist dem Tor-Browser, erreichbar ist. Die bloße Nutzung des Tor-Netzwerks und der Besuch von Darknet-Seiten sind in Deutschland nicht strafbar.
  • Strafbar machen sich Nutzer, wenn sie dort illegale Waren oder Inhalte erwerben, besitzen oder anbieten, zum Beispiel Betäubungsmittel, Waffen, kinderpornographische Inhalte oder gestohlene Daten.
  • Wer eine kriminelle Handelsplattform betreibt, riskiert Freiheitsstrafe nach § 127 StGB. Ermittler haben mehrere große Darknet-Plattformen zerschlagen und können Nutzer auch später noch identifizieren.

Was ist das Darknet?

Das Internet lässt sich vereinfacht in drei Bereiche einteilen:

BereichWas gehört dazu?
Clearnet (Surface Web)Alles, was Suchmaschinen finden und was mit einem normalen Browser erreichbar ist.
Deep WebInhalte, die nicht öffentlich indexiert sind, etwa E-Mail-Postfächer, Online-Banking oder Mitgliederbereiche. Das ist nichts Besonderes oder Verbotenes.
DarknetEin Teil des Internets, der nur über spezielle Netzwerke erreichbar ist. Am bekanntesten ist das Tor-Netzwerk („The Onion Router“). Seiten im Tor-Netzwerk enden auf „.onion“.

Bei Tor werden Verbindungen mehrfach verschlüsselt und über mehrere Server („Knoten“) geleitet, sodass weder der Betreiber einer Seite noch ein Dritter ohne Weiteres sehen kann, wer wen aufruft. Die Anonymität ist nicht absolut. Fehler der Nutzer, die Auswertung von Zahlungen und Zustelladressen sowie die Beschlagnahme von Servern führen immer wieder zur Identifizierung.

Warum lässt sich das Darknet nicht einfach abschalten?

Das Tor-Netzwerk hat keinen zentralen Betreiber und keinen zentralen Server, den man abschalten könnte. Es besteht aus vielen Knoten, die von unabhängigen Betreibern weltweit bereitgestellt werden. Behörden gehen deshalb gegen einzelne Plattformen, Betreiber und Nutzer vor, nicht gegen das Netzwerk als Ganzes.

Ist das Darknet legal? Dark Web und Tor-Browser

Ja, das Darknet als Technik ist legal. Der Tor-Browser wird auch von Journalisten, Menschenrechtlern, Whistleblowern und Menschen genutzt, die in Staaten mit Internetzensur leben. Weder der Download der Software noch der bloße Aufruf einer Seite sind in Deutschland strafbar. Es gibt dort auch legale Angebote, zum Beispiel Zugänge für Nachrichtenmedien und Hinweisgebersysteme.

Nicht strafbar

  • Download und Nutzung des Tor-Browsers.
  • Der bloße Aufruf einer Darknet-Seite ohne strafbare Inhalte.
  • Die Nutzung legaler Angebote, etwa von Nachrichtenmedien.

Strafbar kann sein

  • Der Erwerb, Besitz oder Verkauf illegaler Waren und Inhalte.
  • Das Abrufen und Speichern strafbarer Inhalte.
  • Das Betreiben krimineller Handelsplattformen.

Ob eine Handlung strafbar ist, hängt vom Inhalt und vom Verhalten ab, nicht vom Netzwerk. Schon ein Besuch kann Ermittlungen auslösen, wenn dabei strafbare Inhalte aufgerufen oder gespeichert werden. Hier geben wir keine Anleitung zur Nutzung.

Wann wird das Darknet strafrechtlich relevant?

BereichWas ist strafbar?
BetäubungsmittelDer Erwerb und Besitz von Drogen ist nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, der Handel erst recht. Bei Lieferungen über Grenzen kommen Einfuhrtatbestände hinzu, bei größeren Mengen Verbrechenstatbestände mit hohen Mindeststrafen. Für Cannabis gelten abweichende Regeln (siehe Cannabis-Legalisierung). Bei Suchterkrankung kann § 35 BtMG helfen (siehe § 35 BtMG: Therapie statt Strafe).
Waffen und SprengstoffDer Erwerb ohne Erlaubnis ist nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafbar.
KinderpornographieBesitz, Beschaffung und Verbreitung sind strafbar (siehe Kinderpornographie, § 184b StGB).
Gestohlene Daten und ZugangsdatenKauf, Besitz oder Weitergabe können als Datenhehlerei (§ 202d StGB) oder Betrug und Computerbetrug strafbar sein (siehe Phishing: Strafbarkeit, Schutz und Rechte Betroffener).
Schadsoftware und Hacking-ToolsVorbereiten von Straftaten nach §§ 202a ff. StGB, insbesondere § 202c StGB.
Falschgeld und gefälschte Dokumente§§ 146, 267 StGB.
GeldwäscheWer Erlöse aus Straftaten annimmt, verschiebt oder in Kryptowährungen umtauscht, riskiert eine Strafbarkeit nach § 261 StGB.
BetrugViele Darknet-Angebote sind selbst Betrug. Auch Käufer können dann Opfer und gleichzeitig Beschuldigte sein.

Betreiber von Darknet-Plattformen: § 127 StGB

§ 127 StGB stellt das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe. Erfasst sind Plattformen, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, bestimmte rechtswidrige Taten zu ermöglichen oder zu fördern, unabhängig davon, ob sie im Clearnet oder im Darknet laufen. Die Strafrahmen:

bis 5 JahreGrundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
6 Monate bis 10 JahreGewerbsmäßig oder als Bandenmitglied.
1 bis 10 JahreWenn der Täter weiß oder beabsichtigt, dass die Plattform Verbrechen fördern soll.

Die Vorschrift erfasst Straftaten aus einem Katalog, darunter Verbrechen und Vergehen etwa nach dem Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie bestimmte Computerdelikte. Ein bekanntes Beispiel ist das Verfahren um den Darknet-Marktplatz „Deutschland im Deep Web 3“, bei dem die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Anklage gegen einen mutmaßlichen Administrator erhob. Ein anderer Fall war die Zerschlagung von Crimenetwork (siehe Crimenetwork: Zerschlagung einer der größten Cybercrime-Plattformen). Wer ein Forum, einen Marktplatz oder einen Messenger-Kanal betreibt, sollte seine Rolle rechtlich prüfen lassen.

Wie ermitteln Behörden im Darknet?

  1. Beschlagnahme und Auswertung von Servern: Wenn eine Plattform ausgehoben wird, können Bestell- und Nutzerdaten Käufern zugeordnet werden, auch Jahre später.
  2. Verdeckte Ermittler und Scheinkäufe: Ermittler agieren selbst auf Marktplätzen (siehe V-Leute und verdeckte Ermittler).
  3. Postsendungen: Zoll und Post kontrollieren Sendungen, beispielsweise bei Verdacht auf Betäubungsmittel. Kontrollierte Lieferungen führen oft zu Durchsuchungen beim Empfänger.
  4. Krypto-Analyse: Zahlungen in Bitcoin und anderen Kryptowährungen lassen sich über die Blockchain nachverfolgen, besonders wenn Beträge bei Börsen in Euro getauscht werden.
  5. Auswertung von Geräten und Messengern: Nach einer Durchsuchung werden Handys und Computer ausgewertet (siehe Hausdurchsuchung: Wie verhalte ich mich richtig?, Handy beschlagnahmt: Was tun? und Handy entsperren: Darf die Polizei Finger oder Gesicht erzwingen?). Zur Überwachung von Kommunikation siehe Telefonüberwachung nach § 100a StPO und EncroChat-Daten als Beweis.

Wenn Sie wegen eines Darknet-Vorwurfs beschuldigt werden

Das sollten Sie tun

Das sollten Sie vermeiden

  • Daten löschen oder Geräte zurücksetzen.
  • Mit Mitbeschuldigten oder Bekannten über den Vorwurf sprechen.
  • Auf eigene Faust Kontakt zu Plattformbetreibern aufnehmen.

Kryptowerte und Konten können gesichert oder eingezogen werden. Lassen Sie die Rechtmäßigkeit prüfen. Bei Handel mit Betäubungsmitteln in größerem Umfang droht Untersuchungshaft (siehe Untersuchungshaft und Pflichtverteidiger im Strafrecht).

Mögliche Strategien: Prüfung der Beweislage, Zuordnung der Konten und Zahlungen, Aufklärungshilfe (§ 31 BtMG), Therapie statt Strafe (siehe § 35 BtMG), Bewährung (siehe Freiheitsstrafe zur Bewährung) und eine Verständigung (siehe Der Deal im Strafverfahren). Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, kann das früh einordnen.

FAQ

Häufige Fragen zum Darknet

Nein. Die Nutzung des Tor-Netzwerks und der Besuch von Darknet-Seiten sind nicht strafbar. Strafbar sind bestimmte Inhalte und Handlungen.

Nein. Der Download und die Nutzung sind erlaubt.

Ja, der Zugang ist nicht verboten. Strafbar wird es, wenn Sie dort illegale Waren oder Inhalte erwerben, besitzen oder anbieten.

Kauf und Besitz illegaler Waren, zum Beispiel Drogen, sind strafbar. Je nach Ware, Menge und Einfuhr drohen empfindliche Strafen. Auch ein einzelner Kauf kann zu einer Durchsuchung führen.

Ja, besonders nach der Beschlagnahme einer Plattform. Zahlungen, Lieferadressen und Geräte liefern Hinweise. Die Anonymität ist nicht absolut.

Nach § 127 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln sechs Monate bis zehn Jahre, bei Verbrechen fördernden Plattformen ein bis zehn Jahre. Daneben drohen Strafen für die geförderten Taten selbst.

Keine Angaben machen, nichts unterschreiben und sofort einen Strafverteidiger anrufen.

Weiterlesen

Weiterlesen

Cybercrime

Crimenetwork

Urteil gegen den Betreiber, § 127 StGB und Folgen für Käufer.

Weiterlesen →
Ermittlungen

V-Leute und verdeckte Ermittler

Einsatz, Grenzen und Rechte Beschuldigter.

Weiterlesen →
Durchsuchung

Hausdurchsuchung

Wie Sie sich bei einer Durchsuchung richtig verhalten.

Weiterlesen →

Das könnte Sie auch interessieren: Handy beschlagnahmt · Telefonüberwachung · § 35 BtMG

Rechtsanwalt Strafrecht Bochum

Ihr Strafverteidiger in Bochum bei Vorwürfen mit Darknet-Bezug

Sie suchen einen Strafverteidiger, einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder einen Fachanwalt für Strafrecht in Bochum? Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen des Drogenhandels, des Waffenerwerbs und des Betreibens von Handelsplattformen im Darknet. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Wir vertreten Mandanten auch in Dortmund, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.

Das Erstgespräch ist ein Beratungsgespräch zu Ihrem Fall.

Sie erreichen uns unter 0234 93823777 oder per E-Mail an kanzlei@schumannundrasch.de. Das Büro ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt, Nachrichten können Sie rund um die Uhr senden. Anrufe außerhalb dieser Zeiten nehmen wir nur im Notfall an, etwa bei einer Festnahme oder Durchsuchung.

Wir sind auch im gesamten Ruhrgebiet für Sie da. Zum Beispiel in Dortmund, Essen, Herne, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Witten, Hattingen und Castrop-Rauxel.

Jetzt anrufenNachricht schreiben